Für den Fall dass noch jemand anderes hier landet und am Ergebnis interesiert ist habe ich jetzt folgendes in Erfahrung gebracht:

Wenn das Handy im Ausland ein paar mal klingelt, bevor die Mailbox rangeht (also "bedingte Umleitung zur Mailbox"), zahlt man die Weiterleitung des Gesprächs ins Ausland und ein Auslandsgespräch zurück nach Deutschland! Auch das Abhören der Mailbox wird zum Auslandsgespräch.

Quelle: http://www.oliver-brosch.de/tarife/?Mailbox

Gut dass ich die Mailbox nicht abgehört habe.

Meine Frage ist jedoch immernoch nicht ganz geklärt. Da ich das Handy ja ausgeschaltet hatte, müsste es sich ja um eine direkte Umleitung und nicht um eine bedingte handeln. Taucht dieser Vorgang in der Rechnung meines Chefs auf wenn sofort die Mailbox rangeht?

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Danke für die Antworten bislang und die schönen moralischen Apelle.

Das Diensthandy muss ich mitnehmen, da ich gegebenenfalls auf Kundenanfragen reagieren muss. Kann jemand mir hieb und stichfest beantworten ob schon beim aufsprechen auf die Mailbox roaminggebühren entstehen oder wie nach meinem Kenntnisstand erst beim abhören? Denn die Nachrichten liegen ja auf dem Server in Deutschland, oder nicht?

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Hab doch den Elektriker geholt. Ärgerlich: Alles war wie in meiner ursprünglichen Frage beschrieben angeschlossen. Und zwar korrekt. Die Glühbirnen im Alibert waren kaputt. Danke trotzdem für eure Mühe.

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Ich wollte keine Risikoberatung sondern einen konstruktiven Vorschlag. Bitte lest den Text richtig. Einige Antworten stehen schon in meiner Frage. Ein Elektriker ist keine Option. Hat jemand eine Idee? Ich wäre sehr verbunden.

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