Erstmal vielen Dank für die Antworten! @ Pharao1961: Die Pfützen sind in den Ecken, eigentlich nur an den äußeren Wänden. Sie Whg. an sich ist mängelfrei, es ist manchmal eine hohe Luftfeuchtigkeit (manchmal bis 70 % im Sommer) aber ansonsten alles gut! @Heiko22: Wir denken, dass das Wasser durch den Fußboden drückt, also die Wände habe ich mal gemessen, aber diese waren eigentlich ganz okay, desto tiefer ich gemessen habe, desto feuchter waren natürlich die Wände! Falsches Lüften kann ich ausschliessen, da ich in einer früheren Whg. auch ein ähnliches Problem hatte und mich dementsprechend belesen habe. Im Sommer sind alle Fenster geschlossen! Die Wände an sich schimmeln ja auch noch nicht, es sind halt Holzschränke und Schuhe darin. Obwohl wir die Schränke dann auch schon geöffnet haben, damit eine gewisse Luftzirkulation ist! Luftentfeuchter haben wir auch schon drinnen stehen, aber der könnte wohl rund um die Uhr laufen! Die Luftfeuchtigkeit bleibt immer bei über 90 % ! Der Vermieter hat gestern gesagt, es ist halt so! Ich bin aber der Meinung man müsste was machen, wir wurden bei Einzug nicht darauf hingewiesen und selbst die Anschlüsse der Waschmaschine sind im Keller! Man muss ja Angst haben, dass alles nach oben zieht! Wir wollen jetzt alle Möglichkeiten ausschöpfen und erstmal die Miete dementsprechend kürzen! Wir wollen, wie schon erwähnt, sehr gerne dort wohnen bleiben! Aber nicht unter allen Umständen! Danke
Erstmal vielen Dank für die Antworten. Am Sonntag kam meine Frau wieder und ich habe die Karte in die Kamera gesteckt, in der Hoffnung sie dort zu sehen und per USB auf den Rechner zu ziehen, aber leider waren dort auch nur diese 7 Bilder zu sehen! Geholfen hat ein kleines, kostenloses Tool mit dem Namen Photorec! Damit konnte ich sogar alle Bilder wiederherstellen! Perfekt !
Ist mir natürlich klar, dass dies ein komplexer Fall ist. Zur ersten Antwort kann ich nur sagen, dass man Fragen nicht beantworten sollte, nur um einen Bonuspunkt o.ä. zu kassieren. Eine Elementarschadenversicherung abzuschließen wäre natürlich sinnvoll gewesen, aber im nachhinein ist man ja immer schlauer, zumal sich der Schaden in einer Region zugetragen hat wo dies alle 500 Jahre vorkommt. Es ging ja nur um Hinweiser, Ratschläge und Tipps, auch wenn sie nur Teilfragen betreffen. Aber trotzdem vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Erstmal vielen Dank für die Antworten. Ich habe auf die Schreiben nie reagiert, da es ja nie richtige Zahlungsaufforderungen waren, zumindest kann ich mich nicht erinnern (kann sein, dass kurz nach meiner Beendigung eine kam, bin mir wirklich unsicher und ich behaupte, dass keine kam). Die Schreiben waren immer interner Art, also keine direkte Aufforderung. Hab allerdings auch keinen Nerv einen Anwalt zu kontaktieren, würde ja auch ne Menge kosten.
Ich habe ein Urteil vom 5.12.2000 VG Berlin gefunden in dem steht, dass sogar 72 Stunden vorher angekündigt werden muss. Also zusammenfassend: Ich lasse mir ertmal die Aufstellung des Schildes nachweisen. Wie sieht es eigentlich mit Fristen aus? Wir haben ja auch noch keinen Zahlungsbescheid erhalten.