Warum fragst du nicht einen Trainer im Studio? Genau dafür sind die da und (hoffentlich) ausgebildet.

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Du möchtest einer Familie dein Beileid mitteilen? Habe ich das so richtig verstanden? Dann macht es nichts wenn deine Karte nach der Beisetzung ankommt. Das ist wirklich nicht schlimm.

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Warum fragst du nicht deine mami? Per Tel., e.mail ....

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Du schreibst: .... ob es sinnvoll ist die Versicherung abzugeben. -- Du hast keine Wahl, du musst die EV abgeben. Bei nichterscheinen zum Termin kannst du sogar polizeilich vorgeführt werden. Alle anderen hier gestellten Fragen solltest du dann mit der/dem Gerichtsvollzieher klären. Die Fressen dich nicht auf. Denke dann mal über eine private Insolvenz nach.

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Sie muss sich um eine privat zu vermietende Wohnung bewerben. Direkt beim Vermieter, die holen selten Informationen ein. Dann steht einem Umzug nichts im Wege.

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Man beginnt ja immer mit dem ersten Schritt und der lautet: Viele viele Konzerte geben. Das sind am Anfang kleine Konzerte in deiner Umgebung. Wenn deine Musik ok ist findest du immer möglichkeiten aufzutreten.

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Das liegt im ermessen des Einzelhandels. Es kann auch eingeschickt und repariert werden. Dies erfüllt die Garantiebestimmung.

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Also, liebe Sandra, du musst unbedingt und so schnell wie möglich einen anderen Arzt aufsuchen. Das kann auch in Bezug zum Bandscheibenvorfall stehen. Aber selbst wenn nicht, das musst du untersuchen lassen. Manchmal ist der beste Weg der zum Hausarzt.

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Niemand sieht sein Kind gerne weinen. Ich sehe nur zwei Möglichkeiten: 1. Gedult und 2. Abwechslung (Pädagogen nennen das auch Situationswechsel). Ich wünsche euch alles Gute. Die Zeit heilt ja alle Wunden.

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Wieviel Unterhalt muss ich an den Kindsvater zahlen?

Hallo, Leute

Folgender Sachverhalt:

Mein Sohn ist vor einem Jahr mit 12 Jahren zu seinem leiblichen Vater gezogen, somit wurde ich für ihn unterhaltspflichtig. Ich verdiene 400,-- Euro monatlich und da ich neu verheiratet bin, wurde das Einkommen meines jetzigen Ehemannes mit einem Mindestsatz angerechnet. Das Kindergeld für meinen Sohn habe ich in voller Höhe bis dahin bezogen, weil wir ihn bei der Kindergeldkasse nicht umgemeldet hatten. Somit hatte ich an den Kindsvater 426,-- Euro zu zahlen. Da der Kindsvater nun umgezogen ist, wurde die Kindergeldkasse einer anderen Stadt zuständig, weil immer der das Kindergeld kassiert, bei dem das Kind lebt (hätte ich besser direkt machen sollen).

Nun habe ich also das Kindergeld bei der bis dahin zuständigen Kasse storniert und beziehe nun kein Kindergeld mehr.

Bei der Neuberechnung des Unterhaltes komme ich nun nicht weiter, da habe ich eine richtige Denkblockade. Von der Logik her müsste ich doch nun nur noch 242,-- Euro an den Kindsvater überweisen, da er das Kindergeld jetzt von der neuen Kasse voll bezieht. Meiner Rechnung nach käme er dann wieder auf die 426,-- Euro, die er bis dahin auch hatte.

Aber lt. Düsseldorfer Tabelle muss ich 334,-- Euro an ihn zahlen, somit würde er aber 518.,-- Euro zusammen bekommen. Da stimmt doch was nicht. Hab ich vielleicht die ganze Zeit zu viel an ihn überwiesen? Oder bin ich zu blöd, das zu verstehen? Sollte ich das ganze Jahr zuviel überwiesen haben, besteht die Möglichkeit einer Rückforderung der Differenz?

Für leicht verständliche ;-) Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.

LG annajosefine

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Also, Fakt ist, du musst monatlich lt. Düsseldorfer Tabelle 334,-- Euro bezahlen. Mehr nicht ! Ob du bisher zuviel bezahlt hast kann ich nicht wirklich beurteilen. Aber wenn ich dich richtig verstanden habe nicht. Du hast Unterhalt bezahlt plus das Kindergeld welches du erhalten hast, er jedoch bekommen musste. Also war das richtig so und du hast nicht zuviel bezahlt.

Jetzt aber mal ruhig durchatmen - und in Zukunft Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle überweisen, punkt, aus.

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Zu hoher Blutdruck oder Stirnhöhlen-Entzündung. Du solltest evtl. mal zum Arzt gehen und nicht einfach nur eine Kopfschmerztablette nehmen.

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