Hallo,
ich brauche mal eure Hilfe!
Ich bin seit 2,5 Jahren selbstständig und beziehe immer noch aufstockend ALG2. Heute kam die Nachberechnung von 2011 und die gute Frau von der Arge meinte wir sollten insgesamt ca 310€ zurückbezahlen. Sie bezieht sich auf den Zeitraum vom 1.-30. Juni und vom 1.-30. September 2011. Ich muss dazu sagen, dass die Sommermonate bei mir umsatzmäßig sehr schwach sind und mein Mann von Mai-Oktober voll gearbeitet hat.
Begründung wortwörtlich:
"Sie (mein Mann)haben im Juni2011 Einkommen aus Ihrer Erwerbstätigkeit bei blablabla erziehlt. Im September war das Guthaben aus der Heizkostenabrechnung 2010 in Höhe von 134,81€ auf die Leistung anzurechnen und der Abschlag für Heizung und Wasser hat sich geändert. Weiterhin hat sich das Einkommen verringert (Es wurden zunächst 900€ fiktiv angerechnet).
Mit den nachgewiesenen Einkommensverhältnissen waren Sie nicht in bisher festgestellter und bewilltigter Höhe hilfebedürftig im Sinne des § 9 SGB2. Ihr Anspruch auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht daher nur noch in geringer Höhe.
Sie haben Einkommen oder Vermögen erzielt, dass zum Wegfall oder zur Minderung Ihres Anspruchs geführt hat.
Die aufgeführten Leistungen sind zu erstatten."
und dann kommt die Auflistung wegen regelleistung und heizung und unterkunft
Die Bewilligung ist immer für 6 Monate,weshalb ich ja auch EKS und diesen ganzen Kram einreiche aber dürfen die jetzt nur Monateweise nachberechnen? Was ist denn mit den anderen Monaten? Ich bin mir ganz sicher, dass ich im August kaum Umsatz hatte und mein Mann konstant 900€ mit nach hause gebracht hat. Ein ALG2-Abrechnungszeitraum geht bei denen immer von 1.Mai-Oktober.
Bitte bitte helft mir, sonst kann ich vor lauter Rückzahlungen bald einpacken.
LG