selbst kündigen möchte ich nicht., da mir die Arbeit eigentlich gut gefällt in einem Krankenhaus zu arbeiten, die Schwestern sind sehr lieb, nur meinem AG bin ich zu langsam mit 64, bin nach 4 Std. kaputt, denn der Zeitdruck ist enorm.

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Eine fristlose Kündigung ist immer wie selbst gekündigt. Es steht eine Sperre ins Haus. Eine Kündigung sollte man nicht unterschreiben, wenn man nicht einverstanden ist!

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Eine Klage beim Sozialgericht gegen den Landkreis nun schon 3 Jahre. Ich muß von 200,-- Euro leben und das SG läßt sich Zeit. Wie soll ich da Druck machen. Meine Anwältin meint, man muß warten.

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wenn man selbst kündigt, hat man keinen anspruch auf alg I. es sei denn man legt ein ärztliches attest vor, daß man aus gesundheitlichen gründen die arbeit nicht mehr machen kann.

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