Ja, wurde nicht erwischt

Ich hatte als Schüler keine Monatskarte oder Ähnliches, weil das meinen Eltern damals zu teuer war und sie brachten mich auf die Idee, die jeweils 3 Haltestellen mit der Straßenbahn schwarz zu fahren (eigentlich dumm von ihnen, weil Anstiftung zu Straftaten)… Habe das 2 Jahre lang gemacht - solange ich in diese Schule gegangen bin. Tatsächlich kein einziges Mal erwischt, zwei mal musste ich aber frühzeitig aussteigen, weil jemand vorne angefangen hat zu kontrollieren.

Heute mache ich das eigentlich nicht mehr so oft, da ich auch verstehe, dass man eine Leistung erhält und dafür grundsätzlich bezahlen muss.

Aber wenn dann mal 2 Minuten S-Bahn fahren 2.80€ oder so kosten soll, gehe ich dann doch gerne das Risiko ein - bis jetzt noch nie erwischt.

Sogar im ICE bin ich vor ca. 1 Jahr mal blind mitgefahren, aber nur eine Station (ca. 25 Minuten). Auch hier wieder mal Glück gehabt.

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Nein, das ist verboten! Ohne 1. Klasse Fahrschein, darfst du dich vorschriftsmäßig keine Sekunde auf mit "1. Klasse" markierten Wagenboden aufhalten, auch nicht, wenn du sonst den Zug verpassen würdest. Ausnahmen sind, wenn ein Durchgehen oder ein Aufenthalt in der 1. Klasse vom Zugbegleiter genehmigt werden, oder natürlich wenn die Bahn den Wagen offiziell deklassiert hat. 

Wirst du erwischt, musst du im Normalfall die Differenz der Fahrpreise in den jeweiligen Klassen nachzahlen. Hast du Pech, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60€ fällig.

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Wieso lässt du dich denn erwischen? Habe auch mal mit 13 mehrmals was aus dem selben Laden gestohlen und mit der richtigen Taktik und der richtigen Zeit des Diebstahls wurde ich nicht erwischt. Würde ich aber selbstverständlich heute nicht mehr machen:)

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Danke für alle Antworten! Würde sich dann etwas verändern an der Sache, wenn ich Gewerbe anmelde? Irgendwelche Kosten?

Und wieviel Rabatt würde man als Händler bekommen?

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