nun, dies ist ein typische Fall von "Personalhortung", man stellt Personal eine ohne eine gesicherten Arbeitseinsatz zu haben. Hauptsache ist, man konnte einen neuen Bewerber unter Vertrag nehmen und dann sieht man weiter.

Aber Vorsicht zum Thema auch Urlaub. Gesagt werden kann viel, dass Du zu Deinem geplanten Urlaubstermin frei bekommst. Es zählt immer nur das geschriebene!!!!! Denke daran auch Dein für Dich zuständiger Disponent kann ausfallen oder vielleicht sogar gekündigt werden und jemand anders ist dann Dein Ansprechpartner.....was machst Du dann? Siehe "Ausfall Betriebsleiter"!!!

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Ein häufiger Irrglaube besteht bei vielen darin, dass man denkt, alle Sunden, die über die Sollarbeitszeit geleistet werden als Überstunden anfallen. Dies ist leider falsch. Vertraglich bzw. tariflich sind die geleisteten Stunden über 35 h/Woche sogenannte Mehrarbeit. Überstunden fallen in der Regel je nach Gestaltung des Arbeitsvertrages bzw. Tarif, ab einer vereinbarten Zeit an. Zum Beispiel ab der 42 Stunde oder 51 Stunde an. Schau im Vertragswerk bzw. Tarif nach oder frage am besten deine ZA Firma ab wann Überstunden anfallen. Des weiteren rate ich Dir, je nach dem wie gut Deine Schweißkenntisse sind bzw. ob Deine Schweißerpaß noch Gültigkeit hat eine Deiner Qualifikation entsprechende Anstellung zu suchen

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Bei ZA - Unternehmen werden in der Regel aus taktischen Gründen alle Stellen mit der Option auf Übernahme angeboten. Du hast nach Erhalt bzw. ab Wirksamkeit der Kündigung eine 14-tägige Einspruchsfrist beim Arbeitsgericht.

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