Die Kinder und ich haben diverse Arztbesuche, die sich wöchentlich wiederholen, deshalb kann ich u. a. nicht auf das Auto verzichten.

Der Gläubiger ist der ehemalige Vermieter. Ich war für die Bezahlung der privaten Miete zuständig und mein Nochehemann für die Bezahlung der Geschäftsräume. Ist aber nur ein Mietvertrag gewesen. Nun hat mein Nochgöttergatte seinen Mietanteil von 400,00 € über Monate hinweg nicht bezahlt. Durch die häusliche Gewalt, Psychoterror, etc. habe ich lange eine andere Wohnung für die Jungs und mich gesucht. Erst zum 15.02.15 konnten wir umziehen. Ich habe sogar für den gesamten Feburar meine Miete bezahlt. Im Sommer letztes Jahr kam dann raus, dass der Vermieter die Räumungsklage eingereicht hatte, mein Ex deshalb abgehauen ist und zudem Briefe an mich nicht weiter gegeben wurden - über Monate. Ich hab lediglich Werbung, Rechnungen oder die Briefe meiner Brieffreundin bekommen - ist mir so deshalb nicht aufgefallen, das da Briefe vom Gericht, Anwalt, etc. nicht bei mir angekommen sind.

Hab durch die Gehaltspfändung erst davon erfahren, dadurch hatte ich dann natürlich mit meinem AG Probleme, die letztendlich zur Kündigung geführt haben - selbstverständlich war es eine betriebesbedingt Kündigung.

Der Anwalt hat ein Urteil aus Düsseldorf angegeben, dass ich entsprechend des Urteils ebenfalls die Diagnosen via Arztbriefen nachweisen soll, warum die Kinder und ich so viele Therapien haben und die Ärzte sollen rechtfertigen bis wann die Behandlung dauern wird.

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