Antwort
In S-H gelten die Regeln für Ruhezeiten nur für den Sonn- wie Feiertag. Am Wochentag kann man schon zwischen 13-15 Uhr seinen Rasen mähen, nur nicht am Sonntag. Im Übrigen ist es alles eine Sache, die man im Vertrauen und guter Absprache mit den Nachbarn regeln sollte. Und auch örtlich kann es verschieden gergelt sein, mal die Ortssatzungen durchsehen. Firmen wie Handwerker haben am Sonntag nur mit Ausnahmegenehmigung ihre Arbeit zu machen; meist wird das aber abgelehnt und würde im Übrigen wohl auch gegen jede Tarifregelung verstossen. Tun sie es doch, scheint es mir "Schwarzarbeit" zu sein, die meldepflichtig ist!