Hallo, nehmen wir an, Person A hat einen Ratenkredit laufen, immer püntklich bezahlt. Dann kam es zu Umständen, bei denen Person A vorrübergehend nicht zahlen konnte bzw. nur eine geringere Rate. A setzte sich mit der "Kreditgeberin" telefonisch in Verbindung und teilte ihr dies mit. Es folgten immer mal wieder emails der Kreditgeberin, in denen an künftige Raten "erinnert" wurde. Mehr nicht. kurze zeit später kam eine email vom inkassobüro, sie hätten jetzt die forderung übernommen. A machte ratenabzahlungsvorschlag, die höhe wurde abgelehnt, inkasso machte gegenvorschlag, A nahm an (alles per mail). dann kam es zum schufaeintrag, obwohl die erste rate an inkasso noch nicht fällig gewesen wäre. eintrag kam vom ursprungsgläubiger. dieser teilte mit, er habe per Post eine ankündigung der kreditkündigung sowie auch eine kündigung verschickt. (vorher alles per mail, nie ein schreiben erhalten). A bat um löschung des eintrages nach Abzahlung (abzahlung dauerte allerdings länger als mögliche löschfrist).
Gläubiger um Nachweis der zwei postalischen Schreiben (Ankündigung und Kündigung) gebeten, diesen kann er nicht vorlegen. Kündigung wirksam? Schufaeintrag wirksam?