Rückzahlung der Vorauszahlung ans Finanzamt
Folgender Sachverhalt. 1. Steuerbescheid für 2011 mit Steuernachzahlung und Vorauszahlung für 2012. Steuern nachgezahlt zusammen mit erster Vorauszahlung und gleichzeitig Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Einspruch wurde anerkannt, aus 2. Steuerbescheid ergab sich eine kleine Steuererstattung, die zusammen mit dem Guthaben zurück erstattet wurde. Was offen bleibt, ist die Vorauszahlung für 2012, die nach Aussage des FA erst mit dem Steuerbescheid für 2012 verrechnet wird, obwohl der korrigierten Bescheid für 2011 zu meinen Gunsten ausfiel und keine Vorauszahlungen für 2012 und die Folgejahre gefordert waren. Meine Frage nun, warum muss ich nun bis zur nächsten ESt-Erklärung auf mein Geld warten, was das FA mir schuldet und nicht umgekehrt? Wenn das dann wirklich so wäre, müsste dann nicht das FA wenigstens Zinsen für das Geld geben, für die Zeit, wo es unberechtigter Weise in dessen Besitz ist?