Dann bleibt aber für mich immer noch die Frage, ob mir das FA die eine bereits gezahlte VZ zurück zahlt oder ob ich trotzdem bis zum nächsten Steuerbescheid warten muss?

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Alles klar, dann werde ich einen Antrag auf Anpassung der VZ stellen. Ist dieser formlos an das FA zu stellen?

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Naja, aber in dem 2. korrigierten Bescheid für 2011 ist die Vorauszahlung nochmal aufgeführt, aber diesmal auf 0,00€ gesetzt. Müsste das nicht die VZ-Angaben aus dem 1. Bescheid ausser Kraft setzen?

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