Der Menschliche Körper hat eine Höchstlebensdauer von ca. 120 Jahren. Danach ist die Energie bzw. die Erneuerungsprozesse und Leistungsgrenze unserer lebenden Hülle verbraucht. Ob es eine Seele gibt und wenn ja , was damit geschied, fällt eher in den Bereich der Philosophie bzw. der Theologie. Aber unser biologisches dasein kommt spätestens dann an seine Grenzen und geht den Weg alles irdischen
dazu muss erst mal geklärt werden , in welchem Verhältnis A zu B steht. Da B Restschuld bezahlt , gehe ich davon aus , das es sich dabei nicht um den Händler handelt. Und wenn ich einen netten Menschen finde , der mir meine Schulden bezahlt hab ich Glück gehabt. Ich denke , ohne eine rechtsgültige Absprache kann B von mir fordern , was er/Sie möchte. Im privaten bereich sollte ich mir überlegen , ob der kontakt zu dieser Person noch weiterhin bestehen bleiben soll und wenn ja , würde ich mich um eine einvernehmliche Lösung bemühen.
Ich würde nicht zahlen , soll Sie doch klagen
Nein , denn er darf von meiner Wohnung noch nicht mal einen Schlüssel haben und ohne meine Einwilligung meine Wohnung betreten. Egal ob ich zu Hausen bin oder nicht.