Den wahren Wert erfährt man nur, wenn man so tut als ob man das gleiche Material bei einem Händler kaufen wolle.
Machen Sie einen Versuch mit preiswerten Glühlampen! Richten Sie den Strahl auf die Ecken im Sockelbereich, Fensterlaibungen und andere besonders kalte Stellen evtl. auch hinter Möbeln und ähnlichen Strahlungshindernissen! Alle Bauteile und Möbel sollten weiß sein. Die Hochtemperaturstrahlung wirkt auf die getroffenen Atome und bringt die Moleküle in Schwung. Wenn Ihre Haut getroffen wird, fühlen Sie sich auch bei niedrigen Temperaturen wohl. Die dadurch vemehrt herumschwirrenden Wasserdampfmoleküle können Sie dann herauslüften. In der Übergangszeit können Sie trotz höherem Strompreis noch eine Menge Geld sparen. Setzen Sie Ihren geöffneten Kühlschrank als Luftentfeuchter und Wärmepumpe ein, wenn die Kühlung auf dem Balkon oder im Windfang ausreichend ist! So gewinnen Sie einen größeren Teil der Kondensationswärme an den Fenstern und Wänden. Die Strahlung wirkt wie eine Fußboden-, Wand-, Decken- und Möbelheizung überall wo sie hinkommt und reflektiert wird. Weitere Informationen hierzu unter Liekegaewer, Feuchte, Schimmel, Heizung, Korrosion, ... Leider darf ich keinen Link eingeben. Das Suchwort wurde von kriminellen Gewinnlern gelöscht. Bei 1-2-do finden Sie es in einer ähnlichen Antwort.
Was man bei Vermietung alles erleben kann, welche Langfristschäden entstehen und wann dabei ein realer Gewinn zu erzielen ist finden Sie unter
https://docs.google.com/document/d/168Zip6awcfaz8VBjjyGgj_GvaoEN3ON8pQVBKwTrfjo/edit
Die meisten Vermieter rechnen nicht mit den langfristigen Wiederherstellungskosten. Dadurch werden die Gewinne in der Regel mehr als aufgezehrt.
Der Rundfunkbeitrag ist keine Personenabgabe. Er gilt für alle Wohnungen, auch wenn sie nur zum Schlafen geeignet sind.
Wenn Elektroheizung, dann Strahlungsheizung. Näheres unter https://docs.google.com/document/d/168Zip6awcfaz8VBjjyGgj_GvaoEN3ON8pQVBKwTrfjo/edit
Wenn elektrisch geheizt werden soll, dann Strahlungsheizung. Näheres unter https://docs.google.com/document/d/168Zip6awcfaz8VBjjyGgj_GvaoEN3ON8pQVBKwTrfjo/edit
Es gibt Schwarzlisten, die im Ausland geführt werden. Wenn sie dort eingetragen werden, sind andere Vermieter vor solchen Mietern geschützt. Die Lasten durch unsoziale Mieter dürfen nicht einzelnen Privatpersonen aufgebürdet werden. Hierfür ist die Allgemeinheit und damit der Endverbraucher, bei dem alle Lasten schließlich landen, zuständig.
Fragen Sie doch einmal bei der Polizei nach. Vielleicht ist diese Fa. dort schon bekannt.