Nein.
Also wenn diese Frau mal richtig lesen würde im GG dann kommt man schnell zu dem SChluss dass es eine Zugehörigkeit gibt:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Präambel 
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
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das bedeutet also wenn zB eine Malerfirma (Haupt) ein Projekt hat und wegen Auslastung einen Subunternehmer beauftragt damit das Projekt rechtzeitig fertig ist dann haftet weiterhin der Hauptunternehmer?
zB

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Moin,

das ist normal sogar gut, nun musst du das anwenden um an dir zu arberiten:
- das anhängliche

  • der Neid auf die Eigenschaften des neuen ist deine Baustelle die fehlen dir
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Ja du MUSST sogar den Betrag zurückzahlen von den BK. bei Strom darfst du es behalten

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so etwa

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<button type="submit">Eingaben absenden</button>

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zum Beispiel:

https://www.w3schools.com/

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