Nur ein Vorschlag: Geh vieleicht eine Stunde wöchentlich mehr zu deinem "Hauptarbeitgeber", dann kommst du über die 400,00 Euro-Grenze und wirst sozialversicherungspflichtig - nicht so schön, sagst Du. Stimmt! Aber die Sozialversicherungsbeiträge werden dann nach der Gleitzonenregelung abgerechnet, Lohnsteuer ggf. individuell nach Lohnsteuerkarte und du darfst neben einer versicherungspflichtigen Tätigkeit noch eine geringfügige Beschäftigung ausüben ;-))
Läßt du es bei deinem Arbeitgeber aber bei den 400,00 Euro, dann werden nun die BEIDEN geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zusammen gerechnet und werden dann BEIDE steuer- und sozialversicherungspflichtig .....
Es gibt schon noch ein paar Gestaltungslmöglichkeiten, aber da wahrscheinlich in erster Linie die Knete auf der Kralle gebraucht wird, dürften damit einige schon gar nicht in die engere Auswahl kommen. Tipp: Frag jemanden der richtig Ahnung hat und dir nicht gleich ein Vermögen für die Beratung abknöpft. Kostenpflichtig ist so was ja schon, aber vielleicht kann man ja beim Steuerberater mal so ganz allgemein nachfragen, wenn man nun eh seine Steuersachen für 2006 hinbringt.... ;-))