Schwer? Das ist nicht so ohne weiteres zu sagen, es gibt Menschen denen das leichter fällt als anderen. Man muss mit Mangel umgehen können, eine Fähigkeit die in unserer heutigen Wohlstandsgesellschaft relativ rar geworden ist. Wenn dich das näher interessiert gibt es da garantiert bei Youtube diverses Informationsmaterial.

Geld schäffeln? Also du musst du schon sehr viel Glück haben um als Einzelkämpfer legal viel Geld zu verdienen, etwa als Personenschützer von irgendwelchen Wirtschaftsmogulen. Dafür musst aber erstmal Erfahrungen und ne Ausbildung haben. In erster Linie macht man sowas aus Überzeugung und Spaß heraus. Wenn dann die Kohle noch stimmt ist das nen netter Begleiteffekt.

Es ist möglich das zum Beispiel bei der Bundeswehr zu lernen. Im zweifelsfall würde ich dir erstmal empfehlen nen guten Schulabschluss zu machen, dich fit zu halten und dir dann die Bundeswehr erstmal im Rahmen von freiwilligem Wehrdienst anzugucken. Wenn du die allgemeine Grundausbildung durch hast und dann immer noch Bock hast in dem Bereich tätig zu sein, dann kannst du dir das immer noch überlegen. Vorstellbar wäre dann etwa eine Feldwebellaufbahn bei den Fernspähern oder im KSK mit 12 Jahren Verpflichtung. Ob du das Zeug dazu hast wird dir da schon mitgeteilt. Als Feldwebeldienstgrad verdienst zwar OK und sicher (zwischen 2300€ und 3000€/Monat), aber nicht üppig wie du dir das vllt vorstellen würdest. Vorteil ist, dass du die ganzen Ausbildungen durchlaufen könntest und dafür nichts zahlen musst. Dazu gehört dann auch ein bisschen Glück.

Eine Alternative wäre auch eine polizeiliche Ausbildung im Hinblick auf Einsatzmöglichkeiten in SEK Einheiten.

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Es gibt formelles Verfassungsrecht und materielles Verfassungsrecht.

Formelles Verfassungsrecht ist sozusagen das, wo Verfassung draufsteht, in Deutschland etwa das Grundgesetz, in Amerika die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika.

Materielles Verfassungsrecht steht zwar in erster Linie, aber nicht zwangsweise in der Verfassung. Es lässt sich eher durch den Regelungsgegenstand bestimmen.

Wenn man es versuchen würde halbwegs kurz und knapp auf den Punkt zu bringen, beschreibt das (materielle) Verfassungsrecht, wie unser Staat aufgebaut ist und funktioniert. Welche Gewalten es gibt und wie sie verteilt sind, also wer Recht setzen, wer Recht ausführen und wer Recht sprechen darf. Was für eine Regierungsform wir haben und was für grundlegende Staatsstrukturen wir haben. Unser Verfassungsrecht beschreibt relativ fein das Verhältnis unserer Verfassungsorgane zueinander. Dazu gehören etwa ständig Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht. Zu finden ist das Verfassungsrecht in erster Linie im formellen Verfassungsrecht im Grundgesetz, aber auch andere Gesetze können Verfassungsrecht sein, sofern sie die oben beschriebenen Bereiche zum Gegenstand haben. Dazu können etwa Teile des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes gehören, was beschreibt, wie das Bundesverfassungsgericht arbeitet, oder Teile der Geschäftsordnung des Bundestages oder des Bundesrates, welche näher bestimmen, wer wann wie sich wo melden kann in dem entsprechenden Gremium. Die Abgrenzung bei den einzelnen Regelungen, was jetzt noch zum Verfassungsrecht gehört und was nicht, ist teilweise ziemlich schwierig vorzunehmen, wenn man etwa als Beispiel die in der Geschäftsordnung des Bundestages vorgesehenen drei Lesungen nimmt, bei deren Verstoß nicht zwangsweise ein verfassungswidriges Gesetz herauskommt.

Die Grundrechte gehören zwar formell zur Verfassung, sind also auch Verfassungsrecht, regeln jedoch streng genommen nicht das Verhältnis zwischen den Verfassungsorganen, sondern das Verhältnis zwischen Bürger und Staat und sind somit eher nicht dem originären materiellen Verfassungsrecht zuzuordnen, darüber kann man allerdings streiten, denn schließlich stehen sie ja im Grundgesetz an vorderster Stelle und binden alle drei Gewalten (Art. 1 Abs. 3 GG).

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Ich würde eine Abgrenzung zum Zivilrecht empfehlen und das anhand von einem Beispiel deutlich machen, etwa:

Wenn ihr euch was kauft, dann trefft ihr dort andere Bürger, die euch die Sachen verkaufen, auch ihr selbst könnt, etwa auf einem Flohmarkt hinstellen und Sachen an andere verkaufen und wenn ihr gerade Zeit habt, mal bei den anderen gucken, was die so haben. Wenn dir ein noch neu verpacktes Handy verkauft wird, in dem Display aber unerkannt ein Bruchschaden ist, dann darfst du im Zweifel das Handy wieder umtauschen. Genauso hat auch jemand der bei dir etwas als neu verpacktes kauft, ein Anrecht auf eine mangelfreie Sache. Auch bei gebrauchten Sachen dürft ihr Mängel, die man nicht erwarten kann, nicht verschweigen. Den Preis dürft ihr auch selbst festlegen. Ihr seid grundsätzlich gleichgeordnete Akteure mit gleichen Rechten und Pflichten gegenüber jedermann.

Stellt euch jetzt vor, ein Polizist ist ebenfalls auf dem Flohmarkt und hat ebenso einen Stand. Auch er kann seine Sachen verkaufen und an eurem Stand vorbeikommen und sich Sachen von euch kaufen. Das ändert aber nichts daran, dass er ja eigentlich Polizist ist. Auf dem Flohmarkt ist er im Verhältnis zu euch aber ebenfalls gleichgeordnet. Auch Bundeskanzlerin Merkel kann sich auf eurem Flohmarkt einfinden und Dinge kaufen und verkaufen. Hier ist auch sie im Verhältnis zu euch gleichgeordnet. Ihr dürftet von ihr verlangen, eine mangelhafte Sache zurückzunehmen oder auszutauschen. In diesem gleichgeordneten Verhältnis spricht man vom bürgerlichen oder Zivilrecht; eben zwischen Bürgern untereinander.

Der Polizist ist aber nicht immer auf dem Flohmarkt und verkauft Sachen, sondern er ist ja auch Polizist und muss seinen Dienst tun. Er trägt dann auch in der Regel seine Uniform und darf eine Waffe tragen. Dann kann es passieren, dass er etwa auf eure Eltern zugeht und sagt, dass ihr Auto im Halteverbot steht und sie es wegzufahren hätten. Dann ist das kein gleichgeordnetes Verhältnis mehr. Der Polizist ist zwar auch ein Bürger genauso wie deine Eltern, er repräsentiert aber bei solchen Diensthandlungen den Staat. Ein Halteverbot wird behördlich festgelegt und durch die Polizei und Ordnungsbehörden durchgesetzt, eben indem der Falschparker wegfahren muss oder auch ein Ticket bekommt. Es herrscht ein Über- und Unterordnungsverhältnis. Das Halteverbot ist durch den Staat festgelegt, die Höhe der Geldbuße ebenso. Der Staat tritt so, etwa durch den Polizisten, befehlend gegenüber dem Bürger auf. Der Bürger hat sich an diese Regeln zu halten und kann sie nicht unmittelbar mitgestalten. Das geht in unserer Demokratie nur dadurch, dass er sich selbst am Staat beteiligt, sich etwa zur Wahl stellen lässt und versucht über die zuständigen Ebenen (Kommune, Land, Bund) mitzugestalten. Oder er wird selbst Polizist, um den Staat auch zu repräsentieren, auch dann ist er aber an das bestehende Recht gebunden und kann nicht selbst bestimmen, was verboten ist. Dieses Verhältnis zwischen Falschparker und Polizist ist ein Verhältnis zwischen Bürger und Staat und nennt sich öffentliches Recht.

Auch Bundeskanzlerin Merkel ist wenn sie nicht gerade auf Flohmärkten bummelt, sondern ihrem Job nachgeht, maßgeblich durch öffentliches Recht gebunden. Sie ist zwar keine Polizistin, weshalb es sie regelmäßig nicht interessieren wird, ob deine Eltern im Halteverbot stehen. Auch ihre Tätigkeit wird aber durch das öffentliche Recht beschrieben. Ihre Stellung als Kanzlerin in der Bundesregierung und ihre Richtlinienkompetenz in der Politik werden durch das Grundgesetz, unsere Verfassung, festgelegt. Sie hat verschiedene Rechte und Pflichten. Im Kriegsfalle wäre sie etwa unseren Soldaten als oberste Befehlshaberin vorgesetzt. Obwohl sich ihre originären Tätigkeiten maßgeblich von denen eines Polizisten im Alltag unterscheiden repräsentiert auch sie dabei den Staat. Damit Der Polizist selbst wiederum sich an die Regeln hält und auch Frau Merkel Ihre Arbeit tut, gibt es fein ausdifferenzierte Regelungen, die das Verhältnis von solchen Trägern öffentlichen Rechts bestimmen. All das beschreibt das öffentliche Recht. Wenn sie nach einem langen Arbeitstag aber nach Hause gehen und auf dem Heimweg noch schnell bei der Bäckerei ein Brötchen kaufen, dann sind sie in dem Verhältnis nach wie vor Bürgerin und Bürger.

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Ja kann er!

Wenn er über 25 ist, könnte er sich theoretisch strafbar machen wenn du noch nicht 16 bist. Wäre er unter 21, so wäre das nicht strafbar. Er könnte sich aber dadurch strafbar machen, dass er dich ohne Erlaubnis deiner Eltern deinen Eltern entzieht wegen Kindesentziehung, solange du unter 18 bist.

Aber du bist erst 14. Wie wärs, wenn du dich mal mehr mit Leuten aus deinem Kreise abgibst und nicht mit fast 10 Jahre älteren. Es könnte nämlich passieren, dass dadurch die Kindheit ein wenig zu schnell an dir vorbeigeht und glaub mir, das ist keine gute Sache. Du brauchst die Jahre um dich zu entwickeln. Du kannst auch in 3 oder 4 noch ältere Freunde haben. Bis dahin, solltest du erstmal gucken, ob du überhaupt einen Freund willst und darüber nachdenken, was du dir davon wünschst..

Vllt redest du dir am Anfang ein, dass du glücklich bist damit. Ich meine, Glückshormone kommen natürlich auf. Aber es kann auch passieren, dass du dir nach 2 Jahren sagst: "hätte ich blos meine Kindheit genutzt". Die Kindheit hat man nur einmal.

Fehler oder Risiken kann man später noch genug eingehen.

Verstehst du das?

Und auch wenn du folgendes nicht hören willst: Hör ab und zu auf deine Eltern :)

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Nein, kein Jurastudent wird diese Aufgabe für Geld übernehmen wollen, da bei schriftlichem Verkehr und Rechtsberatung die Haftungsfrage zumindest zweifelhaft ist... Und für kein Geld würden es wahrscheinlich noch weniger machen, wenn es sich nicht um einen Zweizeiler als Antwort handeln soll...

Wenn du deine Frage hier in GF stellst, so kannst du auf eine unverbindliche Antwort für umsonst hoffen. Ansonsten solltest du einen Anwalt oder eine Beratungsstelle aufsuchen, denn die sind dazu auch Befugt, Mandate zu vergeben, bzw. kostenfrei Rechtsauskunft zu erteilen.

Es gibt einen Grund, warum man Jura mit "STAATSEXAMEN" studiert und erst dann Anwalt werden darf.

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klar, du kannst auch als Schuhputzer reich werden, die Amis reden auch gerne vom Tellerwäscher, der zum Millionär wird. Es gibt auch einige reiche Rapper, in Deutschland fallen darunter wohl Sido und Bushido, in Amerika ist Snoop Dogg, 50 Cent, Ja Rule oder auch Dr. Dre ein gutes Beispiel.

Die Frage ist nur, gerade bei Künstlerberufen, ob man das Risiko überhaupt eingehen möchte... Eine solide Schulbildung und dann eine Ausbildung/Studium machen einiges einfacher. Stefan Ra4b (man kann den Namen hier irgendwie nicht schreiben :O ) zum Beispiel ist gelernter Fleischer und jetzt millionenschwer, weil er es eben geschafft hat.

Nur ist die Aussage "ich werd Superstar" eher zu belächeln...

Wie gesagt, ja man kann mit allem reich werden, nein es ist nicht sehr wahrscheinlich, gerade Rapper gibt es mittlerweile viele gute.

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In der Schweiz? Keine Ahnung wie es da ist.

In Deutschland ist das allerdings nicht erlaubt.

Sollte die Lehrerin aber ein Belohnungssystem eingebaut haben, dass sie selbst für Leistungen Geld zur Verfügung stellt und von diesem Geld wieder etwas abzieht, bevor sie es abgegeben hat, sprich für jeden Schüler sozusagen Konto führt, dann kann sie ohne Probleme da auch wieder was draus streichen. So viel zu einer Konstellation, die ich in Deutschland konstruieren könnte.

Sobald sie es dir gegeben hat, könnte sie es auch nicht mehr zurückfordern, da kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist... aber wie gesagt. So viel zu Deutschland.

Solange du nach so einem Modell im Plus wärst, ist alles easy für sie und du hast Pech gehabt.

Geld fordern halte ich für ziemlich fragwürdig.

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Müssen sie prinzipiell schon.

schöne ausführungen dazu auf dem lawblog

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/11/14/burnout-an-der-parkuhr/

müsste eigentlich helfen.


Aber Bankenchef, danke dass du es mal auf den Punkt gebracht hast... schrecklich sowas.

Wie sie alle rumweinen, früher ist man bei einer Prügelei in der Schule zu den anderen Eltern mit seinen Bälgern hingegangen und die haben sich vertragen und wurden beste Freunde, genauso wie mit Kneipenschlägereien. Heute treffen sich alle vor Gericht wieder.

Früher konnte man seinem Vermieter vertrauen und andersrum. Da wird nicht direkt ein Anwaltsschreiben dem Vermieter geschickt, bevor man nicht versucht hat, das miteinander zu klären... aber das war... wie gesagt früher....

gruß

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Wenn das ganze vertraglich festgehalten ist, so darf der Mieter auch einen Schlüssel einbehalten. Er darf diesen allerdings nicht einfach so benutzen, sondern nur in Notfällen darauf zurückgreifen.

Wenn du misstrauisch bist, so lass den Schlüssel in einen Brief packen und versiegeln. Wo und wie das geht weiss ich nicht genau. Ich würds beim Notar versuchen, aber vielleicht ist das etwas übertrieben :D

Kannst dir im Prinzip auch selbst ein Siegel machen, was dann einzigartig ist und dann auf den Brief gepappt wird. Oder den alten Familiensiegelring mit Wappen und dann mit Wachs. gibts viele Möglichkeiten.

Der Vermieter müsste dir dann anzeigen, dass und wann er in der Wohnung gewesen ist und du hast einen Beweis dafür, dass der Schlüssel benutzt wurde und kannst Anzeige wegen Hausfriedensbruches stellen und die Mietsache fristlos kündigen.

Natürlich solltest du diese Maßnahme auch schriftlich festhalten und in den Mietvertrag oder einen extra Vertrag aufnehmen lassen, der von Vermieter und dir unterschrieben wird!!!

Du kannst diese Position im Mietvertrag aber auch versuchen streichen zu lassen und dich mit deinem Vermieter darauf einigen, den Schlüssel einem Nachbarn zu geben oder Ähnliches.

Immer schön geschmeidig bleiben, hoffe ich konnte helfen

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Sprich doch mit den Leuten und erzähl denen das was du uns hier erzählst, dass dein Kind eigentlich normal isst, dass es auch Obst und Gemüse isst, wende dich zur Not an den Träger. Geh mit einem Bekannten da hin, oder sonst was. Oder wechsle die Tagesstätte. Wenn nicht ganz klar ist, dass dein Kind dort dadurch bewusst misshandelt wird, so kannst du sie erstmal nicht ohne weiteres belangen, schließlich sollen sie dein Kind ja auch ernähren. Sprich mit einem Arzt oder sonst was.

Grundrechte kannst du nicht bei Privatorganisationen geltend machen, wohl aber strafrechtliche Dinge wie


§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen StGB

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die

[...]

3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder

4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,

quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


oder auch zivilrechtliche... die Leute da haben wahrscheinlich das Problem, dass wenn sie deinem Kind nichts zu essen geben, sie im Zweifel Schlimmeres zu erwarten haben, als wenn sie sagen können, dass sie dem Kind nur unterschiedliche Ernährungsweisen beizubringen oder Ähnliches.

Rede mit denen. Du musst ein gutes Gewissen haben, dein Kind in deren Obhut zu geben.

Du schaffst das! Viel Glück

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Nächstes mal unbedingt Schuldschein ausstellen lassen... Mein Vorschlag: geh zu deinen Aufsichtspfichtigen, sprich deinen Eltern und teil ihnen das Problem mit.

Diese können dann die Übereignung für unwirksam erklären. Sprich du hast dann einen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes. Den kannst du wiederum einklagen.

Wenn der Typ nicht mehr auffindbar ist, dann an die Polizei wenden oder direkt einen Anwalt einschalten.

Ein verpflichtendes Rechtsgeschäft für Minderjährige ist schwebend unwirksam, es sei denn die Eltern segnen es ab. Es gibt vielleicht sogar die Möglichkeit, das Geld von der Bank zurückzufordern, denn schließlich haben sie diese Überweisung erst möglich gemacht. Und nein, der Taschengeldparagraph greift nicht, da es extremst unwahrscheinlich ist, dass Eltern ihren Kindern Taschengeld geben, damit sie dieses an Freunde verleihen.

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http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html

§ 238 StGB

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

  1. seine räumliche Nähe aufsucht,

[...]

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Solange du damit seine Lebensgestaltung nicht schwerwiegend beeinträchtigst ist das eigentlich in Ordnung. Du solltest ihn aber nicht nach Hause verfolgen und bei erneutem Nachfragen eventuell eine andere Person aufsuchen.

Wichtig ist, dass die Person sich nicht belästigt fühlt. Deswegen solltest du da vorsichtig sein. Als Verkäufer ist es aber normal auch mal angeguckt zu werden.

Du hast aber schon ganz richtig angemerkt, dass das Verhalten nicht verfälscht sein darf. Insofern solltest du schon so darauf achten, dass du etwas abseits sitzt. Du weisst aber auch bestimmt, dass Menschen häufig "spüren" dass sie beobachtet werden.

ansonsten spionier mal schön los :D

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schau mal hier in den Katalog rein

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/08/15/was-von-boetticher-rettet/

Btw: persönlicher Protip: such dir vielleicht ein Madl, das dir intellektuell die Stirn bieten kann oder, sollte sie das können, stell dir die Frage, wieso das so ist.

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Schade skyfly71 du hast die richtige Norm zitiert, aber nicht ausführlich genug, so dass das untergegangen ist


dejure.org/gesetze/StGB/316b.html

(1) Wer den Betrieb

[...]

  1. einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage

dadurch verhindert oder stört, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ist relativ eindeutig. Dejure verweist auch auf das Urteil des LG Ravenburg aus dem Jahre 1997.

»Die Beeinträchtigung oder Aufhebung der Funktionsfähigkeit eines Geschwindigkeitsmeßgeräts (Radargerät) im Straßenverkehr ist eine Störung öffentlicher Betriebe i.S. des § 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB«

Quelle: http://vrpmuse2006.makrolog.de/idrsptest2009/ShowDocument?key=DRSPENTSCHEIDUNGEN_IMUSE0806_0000007_0003909&Doctype=e&url=x&urlquery=&anzeigeformat=Volltext


Nein man kann nicht darüber diskutieren, ob de Radarfallen nun für mehr oder weniger Sicherheit sorgen. Einfach mal an die StVO halten, dann heult man auch nicht so, wenn ein Unfall passiert und die Versicherung einen in Regress nimmt...

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Was zur Hölle, jetzt mal einen Moment nachdenken bitte.

Folgende Norm aus dem StGB ist wichtig in diesem Zusammenhang:


§ 146 Geldfälschung

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

  1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,

  2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder

  3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.


Da steht: "[...] in der Absicht nachmacht, dass es als echt in Verkehr gebracht oder dass ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde [...]"

Was heißt das? Wenn man für sein eigenes Monopoly Geld nachmacht, dann ist das kein Problem, solange es sich nicht um so gut gemachtes Falschgeld handelt, dass es ein Inverkehrbringen ermöglicht.

Zwar muss der Vorsatz bei Tatbegehung die Absicht sein, diese kann aber in der Praxis ohne Weiteres unterstellt, werden wenn die Fälschung "zum Täuschen echt" ist...

Lass den Scheiß oder machs mit ganz normalem Papier oder noch besser Pappe, so dass es auch einem Blinden (no offense) auffallen würde.

Bei diesem Delikt handelt es sich ferner um ein Verbrechen. D.h. der Versuch ist strafbar, wodurch man noch weiter auf Strafbarkeitsmöglichkeiten stößt.

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Soweit ich weiß kommt alles darauf an, wie viel er verdient. Hat er Einnahmen, die größer als der Freibetrag sind, (unterschiedlich, meist um 400-500 €), so muss er das dem Finanzamt melden, bzw. wenn er unter 18 ist seine Eltern, die sowieso jeden Verkauf absegnen müssen.

Verkauft er teurere Gegenstände an Minderjährige, muss er damit rechnen, dass der Verkauf rückgängig gemacht wird. Das ist dann alles sehr kompliziert.

Grundsätzlich kann der Lehrer zu seinen Eltern gehen und das mit denen klären. Es hindert ihn auch niemand, das ganze der Finanzbehörde anzuzeigen, die würden dann auf die Eltern vond einem Kollegen zugehen und das klären wollen. (das alles vorausgesetzt er ist 18)

Wenn er damit gut Kohle macht, dann muss er dafür auch Steuern zahlen!

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Deine Eltern müssen sicherstellen, dass du zur Schule kommst.

Das tun sie, indem sie dir eine Busfahrkarte geben.

Wenn nun aber der Bus nicht kommt, dann kannst du nicht in die Schule.

Geschieht dies unverschuldet und sind alle Möglichkeiten erschöpft, dann ist das halt so. Aber auf jeden Fall immer im Sekretariat anrufen und bescheid sagen.

Die Vier Busse Regel ist schwachsinnig und ist eher als Faustformel zu verstehen.

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Wiedergeben (er wird sich freuen)

nein das solltest du nicht, du solltest den Geldbeutel dem Mann bringen und eventuell Finderlohn in Höhe von 5% des Wertes der Sache gem. § 971 BGB verlangen.

Wenn du das nicht machst, machst du dich wegen Unterschlagung strafbar!

http://dejure.org/gesetze/BGB/971.html

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Also das ist ja mal ein schöner Mist.

Ab 500 Euro ist regulärer Zoll zu entrichten, es sei denn unter bestimmten Bedingungen, wenn man pauschalieren kann, bis zu 700 noch unter anderen Bedingungen.

Geh mal grundsätzlich von einer Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent aus , was bei 1200€ ungefähr genau 228€ sind also 1428€ insgesamt.

Es kann aber auch sein, dass Magic Karten wie Bücher geführt werden und nur 7 Prozent sprich 84% = 1284€ insgesamt anfallen.

Ihr solltet auf jeden Fall beim Zoll anrufen und das mit denen klären. Da gibt es bestimmt eine Möglichkeit, sowas passiert wahrscheinlich häufiger. Klär das mit deinen Eltern.


Ein weiteres Problem: Ihr seid wahrscheinlich, vor allem du, der du den Vertrag gemacht hast, noch nicht 18.

Frage: woher der Paypal ACC?

normalerweise gilt in Deutschland bei Rechtsgeschäften der Minderjährigenschutz. Das Problem ist, dass Internationale Firmen es da ganz gerne auf eine Klage ankommen lassen. Also eine Möglichkeit wäre dennoch: Rechtsbeistand suchen und hoffen, dass das läuft, sprich der Vertrag rückabgewickelt werden kann

Am besten kommt ihr daher wahrscheinlich damit raus, dass ihr den Zoll bezahlt und fertig.

Noch ist die Ladung nicht angekommen, hoffentlich, also sollten keine Extragebühren anfallen.

Ich würde beim Zoll versuchen die Sache zu klären und meine Eltern einschalten...

für weitere Infos gibts auch ne Online Seite vom Zoll...

Ich hoffe ihr lernt was draus O.o

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was bin ich für ihn?

hey meine lieben,

ich (17) habe ein Problem: vor etwa 5 Wochen habe ich auf dem Geburtstag einer Freundin einen Jungen (18) kennengelernt. Er hat sich auch sofort neben mich gesetzt und mir dann angeboten mich nach Hause zu fahren, dass hab ich dann allerdings gelassen, da ich ihn ja gar nicht kannte. Dann hat er mich erst auf Facebook geaddet und mir seine Nummer gegeben seit dem schreiben wir täglich ungefähr 100 SMS. Eine Woche nach der party wollte er und bedingt mit mir uns unserer Freundin Eislaufen gehen. Ich habe mich sehr gefreut ihn zu sehen und er war auch echt süß zu mir.Das war Sonntag, am Montag hat mir die gemeinsame Freundin geschrieben, dass er jetzt ne Freundin auf seiner Schule hat. Die SMS von ihm hörten sich allerdings ganz anders an... Er hat mir dauernd geschrieben, dass ich zu ihm kommen solle, da er krank ist... dann wollte ich kommen und er schreibt ich solle lieber doch nicht kommen, dann habe ich mich erstmal nich mehr gemeldet, doch seine SMS hörten nicht auf und schließlich hat er mich überredet am Freitagabend zu ihm zu gehen, um Filme zu gucken, doch von denen habe ich nix mitbekommen, da der Abend in einer Knutscherei endete, ich weiß dazu gehören immer 2 aber hat angefangen... dann musste ich nach hause und er hat mir die ganze zeit geschrieben und am Samstag ging es weiter mit den SMS... Sonntag bin ich dann wieder zu ihm und es endete wie Freitag mit einer Knutscherei... dann letzten Donnerstag hat er mir gesagt dass es so nicht weiter gehen könne wegen seiner freundin... diesen samstag hab war ich bei meiner freundin und sie hat mir SMS von ihm gezeigt... von freitag und samstag und in denen meinte er zu ihr, dass es wahrscheinlich die falsche entscheidung war mit mir, da er in mich verliebt sei aber eben auch seine freudnin liebt... seine SMS sind jetzt auch wieder so wie vor dem ersten Treffen, er vermisse mich und will mich unbedingt sehen... jetzt bin ich völlig durcheinander, und verstehe nicht wirklich was ich jetzt für ihn bin oder war ... soll ich mich nochmal mit ihm treffen ? Danke im voraus :)

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Ähm, klingt doof zu hören, aber wer sich direkt auf einer Party neben ein Mädchen setzt, das er noch nicht kennt, der will erstmal grundsätzlich "was starten" so viel dazu.

Gut das soll kein Grund sein, nichts mit ihm anzufangen, Menschen haben unterschiedliche Vorlieben, vielleicht ist dir das ja sympathisch.

Ansonsten solltest du dir immer Fragen stellen, die in folgende Richtung gehen:

  • Was halte ich eigentlich ganz grundsätzlich von Typen die zweigleisig fahren

  • Wie würde ich mich an der Stelle der Freundin fühlen, die betrogen wird

  • Wie würde ich darüber denken, wenn ich das von, z.B. meiner besten Freundin hören oder erfahren würde, wie würde ich darüber denken, wenn ich das von einer nicht so guten Freundin hören würde und wie würde ich darüber denken, wenn ich das von einer Fremden höre.

  • Und nicht zuletzt: Was glaube ich, kann ich von dieser Erfahrung gewinnen und was könnte ich dadurch verpassen, dass ich dort weiter Energie reinstecke.

Klingt stumpf, ich weiß, aber man muss auch in emotionalen Dingen halbwegs pragmatisch sein.

Ob der Typ wirklich was von dir will? Keine Ahnung, ich kenne ihn nicht. Aber wahrscheinlich willst du, dass er sich für dich entscheidet. Und dabei sollten dir die Fragen von eben helfen, wie du damit umgehen willst.

Ansonsten ist ein klärendes Gespräch auch immer nicht schlecht, allerdings endet so etwas meistens wie, naja wie Freitag und Sonntag...

Pass auf dich auf!

Hoffe ich konnte helfen.

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