Hallo
Nach erheblichem Zahlungsverzug - 4 1/2 Warmmieten + 880€ nicht beglichener Betriebskosten - habe ich schriftlich fristlos gekündingt.
2 nicht gezahlte Monatsmieten sind bereits aus dem Jahr 2009,die anderen ab April 2011 bis heute.
Nun kam ein Schreiben seines Anwalts.
Darin wird tatsächlich behauptet,das die Mieten 2009 bezahlt wurden und auch Belege vorgelegt werden können.Das ist ganz klar eine Falschaussage,da diese Belege 100% nicht existieren. Wie kann der Anwalt so ein Schreiben ohne Beweise verfassen?
Desweiteren wird die Betriebskostennachzahlung gar nicht annerkannt,da angeblich in falscher Form vorliegend.Laut Anwalt wird daher eine Begleichung nicht erfolgen.
Toppen tut das ganze noch,das die fehlende Mietzahlung vom Juli 2011 überhaupt nicht erwähnt wird.
Und somit werden aus 4 1/2 Mieten Rückstand nur noch 1 1/2 Mieten Rückstand und daher wäre die fristlose Kündigung unwirksam.
Ansonsten kam nichts mit,keine " Beweise",kein Angebot der Ratenzahlung,nichts.
Wer handelt da jetzt grob fahrlässig? Der Mieter,weil er seinen Anwalt falsch informiert,bzw auf gut deutsch belügt,oder der Rechtsanwalt,weil er Fakten unterschlägt (fehlende Mietzahlung Juli 2011) und dem Mieter anscheinend ohne Vorlage der "Beweise" einfach glaubt.Letzteres könnten nur gefälschte Belege sein,und das ist doch sicher strafbar,oder?
Grüsse