Du kannst unter "Mein Konto" / "Offene Bestellungen anzeigen" versuchen die Bestellung zu stornieren. Das geht aber nur dann, wenn die Bestellung noch nicht für den Versand vorbereitet wurde. Falls der Storno nicht mehr möglich ist, kann du entweder einfach die Annahme verweigern oder aber innerhalb von 14 Tagen an Amazon zurücksenden. Dieses Recht hast du (außer bei Individuell angefertigten Dingen) im Fernabsatz immer. Jetzt wäre noch interessant wie teuer die Tasche ist. Ab 40 Euro Warenwert zahlt der Versender das Rückporto. Also bei einer günstigen Tasche würdest du allenfalls auf den 3,90 Euro Rückporto sitzen bleiben. Mach dir also keine Sorgen, alles wird gut ;)

...zur Antwort

Das schlimmste was passieren kann, ist dass durch einen Kurzschluss der Speicher oder andere Komponenten des Rechner zerstört werden. Zum einen kann der Speicherriegel schon durch die statische Aufladung deines Körpers in Mitleidenschaft gezogen werden und damit unbrauchbar werden, zum anderen kann durch unvorsichtiges einsetzen ein Kurzschluss auf dem Mainboard entstehen. So ein RAM Riegel muss ja schon mit einigem Kraftaufwand in den Slot gesteckt werden. Dabei kann es passieren, dass sich das Board soweit durchdrückt, dass die Lötstellen das Metallgehäuse berühren. Mit etwas Glück geht der Rechner nur aus. Probieren würde ich es nicht, es ist ja in der Regel kein Problem für so einen Arbeitsschritt den PC herunterzufahren und den Netzstecker zu ziehen ;)

...zur Antwort

Wenn ich das hier lese wird mir schlecht. Solche Aussagen wie: "Die Bank ist versichert" mögen zwar stimmen, aber im Endeffekt zahlen das dann wieder wir, die ehrlichen Leute, die jeden Tag hart für Ihr Geld arbeiten gehen. Wer finanziert denn diese Versicherungen?! Aber diese "Scheiß egal Haltung" scheint ja auch bei dir 'scobo30' an der Tagesordnung zu sein. So ein p-Konto hat man ja nicht von ungefähr, sondern nur dann, wenn man verschuldet ist. Ergo, du hast zu oft Geld ausgegeben, dass dir nicht gehörte und genau jetzt machst du den gleichen Fehler schon wieder. Das zuviel bezahlte Geld, welches dir der Geldautomat ausgespruckt hat, stand dir nicht zu. Du wirst es (wohl oder übel auch mit Zinsen) zurückzahlen müssen, denn das ist im BGB ganz eindeutig geregelt. §§818 ff BGB legt fest, dass du der Bank gegenüber in vollem Umfang rückzahlungspflichtig bist. Du kannst sicher sein, dass die Bank das notwendigerweise auch gerichtlich durchsetzen wird.

...zur Antwort