Hallo,

genau weiß ich es nicht. Könnte mir aber vorstellen, dass es soviel heisst wie: "Das habt ihr aber gut hinbekommen (das Kind)!" Also eine Art Lob oder Anerkennung für das Kind!

Gruß, Blueflash

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Hallo,

soweit ich weiß, kann man das leider nicht machen. Was Du aber machen kannst, wäre eine Unterlassungsklage gegen denjenigen (würde ich aber nur, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte), oder schreib doch drauf: "Empfänger unbekannt verzogen, zurück an Absender!" Und dann unfrankiert wieder in den Briefkasten. Dann bekommt diese andere Person die Post zurück und muss noch das Porto zahlen :-) Danach wird er es sich zweimal überlegen... ;-)

mfG blueflash

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