10 Jahre zu spaet, aber ich meine bei dem Nicht-Kaufmann hier handelt es sich um jemanden, der kein Handelsgewerbe führt, welcher einen Kaufmaennischen Betrieb erfordert (=ein Gewerbe mit einer Mindestanzahl an Mitarbeitern, Umsatz Gewinn etc. nicht ganz klar definiert.).
Der Herr Heil von der Assecuria AG ist nur ein Angestellter und daher ein Nicht-Kaufmann.
Eine kaufmaennische Ausbildung dient aber im ursprünglichen Sinne nur dazu ein Kaufmannsgehilfe zu sein (Heisst man hilft dem Unternehmer=Kaufmann eigentlich bei seiner Arbeit wie Buchhaltung, Verkauf, Personalleitung etc.). Dieses Wort wurde nicht mehr als schick empfunden und deshalb zum Kaufmann gekürzt. Weshalb leider heutzutage der Kaufmann nach HGB §1 und der Kaufmann(sgehilfe) das gleiche Wort als Berufsbezeichnung tragen, aber doch ganz unterschiedliches bedeuten.
Zum Abschluss:
Handelsgesetzbuch §1:
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.