Muss ein Mieterkeller verschlosssen sein?
Ich hatte einen Mieterkeller in Berlin, in dem mein Fahrrad stand. 2010 räumte der Vermieter einfach meinen verschlossenen Keller und gab diesen einer anderen Mieterin, die neu einzog, mit der Begründung:
Der von Ihnen belegte Keller ist seit unserer Übernahme im Oktober 2010
unverschlossen.
Nach mehrmaliger Objektbesichtigung durch die Hausverwaltung gemeinsam
mit dem Hausmeisterservice und der wöchentlichen Kontrollgänge der
Hausmeister, wurde eine ständig anwachsende Vermüllung des Kellers
festgestellt. (Entsorgungsabfälle aus Hausmüll)
Wir waren aufgrund dieser akuten Situation gezwungen, diesen Keller
beräumen zu lassen.Mein Keller war weder vermüllt noch war er nicht abgeschlossen.
Meine Fragen: Muss ein Mieter seinen Kellerraum überhaupt abschließen ? Darf der Vermieter einfach behaupten mein Keller sei vermüllt ohne mich vorher zu informieren ? Darf ein Vermieter den Keller überhaupt betreten ohne meine Zustimmung ?
