Mutterschaftsgeld bei ArbeitslosigkeitArbeitslose Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist als Bezieherinnen von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit oder bei beruflicher Weiterbildung nach dem SGB III gesetzlich krankenversichert sind und deren Arbeitsverhältnis nicht während der Schwangerschaft zulässig aufgelöst worden ist, erhalten Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Betrag des Arbeitslosengeldes bei Arbeitslosigkeit oder bei beruflicher Weiterbildung nach SGB III, den die Versicherte vor Beginn der Schutzfrist erhalten hat.

Beruht die Arbeitslosigkeit auf einer von der Aufsichtsbehörde genehmigten Kündigung während der Schwangerschaft, zahlen die gesetzliche Krankenkasse und das Bundesversicherungsamt das Mutterschaftsgeld und den Zuschuss der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld.

Arbeitslose Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Sie können jedoch gegebenenfalls Sozialhilfe beantragen. Die Agentur für Arbeit darf allerdings Arbeitslose nur aus der gesetzlichen Krankenversicherung abmelden, wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Unter Umständen muss dann das Sozialamt die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen.

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hab auch 6 j. die pille genomm dann abgesetz hatte noch einmal meine regel und dann war ich schwanger .

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normal mpu und den lappen weg so war es zumindest vor 4 jahren wo ich ne nach schulung hatte

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ich klicke keine fremden links! aber unter http://www.chip.de gibt es so viele prog.guck da doch mal

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naja?! was spannendes

was zum spielen

und ............! ich finds gut du kennst deinen freund besser als wir und ob du der typ bist für so ein spiel weißt du selber am besten.

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das nennst du freundin?? ah!

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