Desweiteren würde mich interessieren welche Gegenstände als "Vermögen" berechnet werden?
Was gilt als Vermögen? Bevor man sich nun auf die Suche macht, um die Höhe des Vermögens zu ermittelt, sollte erst einmal festgestellt werden, was überhaupt als Vermögen im Sinne des BAföG angesehen wird.
Hierzu schreibt § 27 BAföG zum Vermögensbegriff, dass alle beweglichen und unbeweglichen Sachen (körperlichen Gegenstände im Sinne des § 90 BGB) sowie Forderungen und Rechte als Vermögen angesehen werden. Hiervon sind Gegenstände und Forderungen ausgenommen, die der Antragsteller aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kann. Dieser Fall tritt ein, wenn auf den Gegenstand oder die Forderung beispielsweise ein gesetzliches Veräußerungsverbot oder eine Verpfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung vorliegt. Die Nicht-Verwertbarkeit muss also gesetzlich festgestellt werden. Es reicht nicht aus, dass der Eigentümer/ Antragsteller diesen Gegenstand bzw. Forderung nicht verwerten will. Hierbei scheidet das rechtsgeschäftliche Veräußerungsverbot gemäß § 137 BGB aus.
Anrechenbares Vermögen ist demnach: Gegenstände (beweglich oder unbeweglich) Immobilien (bei Eigennutzung und angemessener Größe freizustellen) Barvermögen Mietsicherheit (kann als Härtefall nach § 29 Abs. 3 BAföG freigestellt werden) Forderungen gegenüber Dritten Sparvermögen Bausparverträge Lebensversicherungen Wertpapierguthaben (mit Wertbestimmung zum Zeitpunkt der Antragstellung) Geschäftsanteile Patentrechte Verlags- und Urheberrechte etc.
Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/vermoegensanrechnung.html