Hallo, die Frage liegt schon etwas zurück, ist aber doch von Relevanz und bisher noch nicht richtig beantwortet. Die Antwort muss aus meiner Sicht heißen: Nein, das ist NICHT zulässig.
Ein Blick in die Schulordnung RLP hilft hier (googeln: Schulordnung RLP, dann im entsprechenden Absatz Leistungsfeststellung nachsehen (Abschnitt 8, Paragraph 52):
"(5) Mehr als insgesamt drei Klassen- oder Kursarbeiten oder schriftliche Überprüfungen in einer Kalenderwoche dürfen nicht gefordert werden. Bei Nachterminen können in Ausnahmefällen insgesamt vier Klassen- oder Kursarbeiten oder schriftliche Überprüfungen in einer Kalenderwoche gefordert werden.
(6) An einem Unterrichtstag darf nur eine Klassen- oder Kursarbeit oder schriftliche Überprüfung gefordert werden."
Ich lese das so, dass zwar in einer Kalenderwoche (Mo-So) im Falle einer Nachschrift insgesamt 4 KA bzw. 10-Tests gefordert werden dürfen, allerdings NICHT zwei am gleichen Tag. Somit ist es NICHT zulässig.
Anders verhält es sich mit Klassenarbeit/10-Test plus HÜ(s) am selben Tag. Das geht.
Man kann sich mit solchen Fragen auch freundlich an KlassenlehrerIn, Mittelstufenleitung, VertrauenslehrerIn, SV wenden.