Wie alt bist du denn? Also normalerweise darf sie es nicht sie unterliegt ja der Schweigepflicht. Es sei denn du hast sie von dieser entbunden. Besteht aber Suizidgefahr oder akute selbstgefährdung (ich weiß  nicht genau wie man das nennt) . Darf sie mit deinen Eltern, der Schuldirektor und der Psychiatrie Kontakt aufnehmen. Bevor sie aber mit der Psychiatrie Kontakt aufnimmt gibt es meistens erst ein Gespräch mit deinen Eltern, den Schuldirektor und deinem Lehrer. 

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