Hallo,
ohne Gehässig sein zu wollen, aber das ist ein gutes Beispiel dafür, dass man Post die mit "Bescheid..." anfängt und mit "Sie können binnen 30 Tagen Widerspruch einlegen." aufhört nicht einfach unbeachtet in die Ecke werfen sollte.
Und bei 300,- Euro Beitrag hast du den Zuständigkeitsbescheid auch nicht erst im Dezember 2012, sondern wohl eher im Januar oder Februar erhalten.
Aber zur Sache:
wie bereits beschrieben, sind die Berufsgenossenschaften für die Unfallversicherung zuständig.
Da du dich offensichtlich nicht selber angemeldet hast (Dafür hätte dir die ETEM übrigens ein saftiges Bußgeld auferlegen können), haben die vermutlich eine Kopie der Gewerbeanmeldung erhalten.
Ob ein Unternehmer pflichtversichert sein muss oder nicht, darf die jeweilige BG in ihrer Satzung selber entscheiden.
Bei der ETEM gibt es eine Pflichtversicherung für den Bereich zu dem Fotografen gehören.
Davon kann man sich befreien lassen, falls man im Jahr weniger als 800 Stunden arbeitet.
In 2012 und in 2013 bis zum Eingang des Befreiungsantrages bist du jedoch bei der ETEM versichert und wirst dafür auch zahlen müssen.
Falls du die Summe nicht fristgemäß zahlen kannst, dann empfiehlt es sich vor Fälligkeit (Also bei dir wahrscheinlich der 15.05.) einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung zu stellen, sonst kommen zum Beitrag noch Zwangsvollstreckungsgebühren und Säumniszuschläge dazu.
Und als Antwort auf deine Frage an defleescha:
Der Beitrag für 2012 wird in 2013 fällig (normalerweise in einer Summe). Die BG ETEM stellt ihr Verfahren so um, das bei Beiträgen über 1.000,- EUR mehrere Vorschußraten fällig werden (Das betrifft dich also nicht). Wenn ein Betrieb keine oder wenig Arbeitsunfälle hat, wird es bei der ETEM zukünftig Beitragsnachlässe geben, diese Nachlässe betragen jedoch höchstens 18% (Von deinen 300 € erhältst du also eventuell 54€ zurück)
Grüße
bknupper