Das allerwichtigste ist zunächst mal das Geschlecht der Beiden. Sind Sie verschiedenen Geschlechts, kannst Du davon ausgehen, dass Du in wenigen Wochen eventuell 6 oder mehr Tiere hast. Sind beide Männchen, steht Dir ständiger Streit bevor, 2 Weibchen zusammen funktioniert gut.

LG

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Meist haben Komponisten und Texter Verträge mit mehreren Künstlern, sie schreiben eine Unmenge, eventuell tausende Songs, von denen dann einer vielleicht mal das Glück hat, etwas populärer zu werden. Ob ein Song erfolgreich wird, hängt auch vom zum Song passenden Interpreten und vom günstigen Zeitpunkt (derzeitiger Musikgeschmack des Verbrauchers) der Veröffentlichung ab.

Ich habe z.B. das Stück "Siera Madre" Anfang der 60ger Jahre schon gespielt, es wurde aber erst Ende der 80er durch die damalige Zillertaler-Welle richtig populär.

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Manche Sänger/innen (vor allem die, die nicht singen können) benützen eine sog. elektronische Tonhöhenkorrektur. Diese Tonhöhenkorrektur wird nur über die Lautsprecher geschaltet, auf dem Ohrhörer hört man den nicht korregierten Gesang. Wenn der/die Sänger/in nur das korregierte Signal hören würde, dann würde er/sie noch viel falscher singen, weil das Gehirn meint, er/sie hätte den richtigen Ton getroffen.

Gute Sänger/innen benützen kaum Ohrhörer, sie halten oftmals sogar ein Ohr zu, damit sie die Schwingungen der Stimmbänder besser wahrnehmen

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Also zunächst nehme ich mal an, dass Du von 2.100 Euro jährlich sprichst, denn sonst würdest Du kein ALG erhalten. Was die Steuer betrifft, müsstest Du doch sicherlich eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der Du die beruflichen Aufwendungen w.z.B. Fahrkosten, berufsbedingte Fachbücher, bestimmte Versicherungen, Tel-Anteil, unter Umständen auch Reisekosten usw. als Werbungskosten absetzen kannst. Der übrig bleibende Betrag ist Dein Gewinn. Dieser Gewinn wird sicherlich von Deinem ALG abgezogen. Somit erübrigt sich Deine Frage bezügl Fahrgeld.

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Du solltest Dir von diesem gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen lassen. Als Harz4 Empfänger bist Du zahlungsunfähig und somit, zumindest im Moment, auch nicht zahlungspflichtig. Das weiß dieser Anwalt natürlich sehr genau und droht Dir, bevor Du Dir von irgend einer Seite (z.B. hier) gute Ratschläge holst. Denn wenn er Dich dazu bringt alles auf einmal zu zahlen, dann hat er sein Geld und das ist es was er möchte. Wenn der Beklagte zahlungsunfähig ist, dann muß der Kläger die Kosten zahlen. Keine Bange, der Anwalt bekommt sein Geld. Du mußt allerdings damit rechnen, daß man von Dir diese Beträge zu einem späteren Zeitpunkt eintreibt. Gibt es darüber ein Urteil? Das wäre wichtig zu wissen.

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  1. Du kannst mit Sicherheit davon ausgehen, dass Du dann, wenn Du als selbsständiger Pizzafahrer, mit eigenem Fahrzeug arbeiten möchtest, Du am Ende des Monats keine 100.- EURO Gewinn machen wirst. Du müßtest ein Kleingewerbe anmelden, mußt dieses Fahrzeug selbst auf eigene Kosten unterhalten (Kauf, Versicherung, Steuer, Sprit, Reparaturen usw.) Des weiteren zahlst Du Deine Sozialabgaben selbst bzw. alleine und zwar ohne Arbeitgeberanteil. Des weiteren gehst Du das Risiko ein, dass man Dir Scheinselbständigkeit vorwirft. (ein Selbsständiger darf nicht weisungsgebunden sein, doch genau das bist Du, wenn Du seine Pizza ausfährst) Ein Tipp von mir, Lass die Finger davon, Du würdest sie ansonsten fürchterlich verbrennen.
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Das kommt ganz darauf an, wie Deine Lebensgewohnheiten bisher waren. Du wirst bei den Wohnkosten für eine angemessene Wohnung unterstützt, angemessen sind für eine alleinstehende Person 43 qm und eine, vom Wohnort abhängige Mietobergrenze. Deine Sozialabgaben und sog. Pflichtversicherungen werden übernommen, darüber hinaus stehen Dir 351.- EURO zu. Die Berechnug sieht so aus. All Deine Einnahmen, abzügl Deiner Wohnkosten und absetztbaren Beträgen. Was Dir dann zu 351.- EURo fehlt, das wirst Du von Harz IV bekommen. Du wirst also keine großen Sprünge mehr machen.

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Solange Du nur kurzfristig arbeitslos bist, wird sich das AA wohl nicht für die Größe Deiner Wohnung interessieren. Anders ist es bei Harz IV, lt. Gesetz stehen einer alleinstehenden Person 43 qm Wohnfläche zu, außerdem darf eine bestimmte Miethöhe nicht überschritten werden (sog. ortsüblicher Mietspiegel) Du bist in diesem Fall auf das Einsehen der Bearbeiter/in des Job-Centers angewiesen. Einen Rechtsanspruch auf 53 qm hast Du nicht.

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Deine Eltern sind Dir unterhaltspflichtig, solange Du in Ausbildung bist und Dich nicht selbst unterhalten kannst. Die Unterhaltspflicht Deiner Eltern endet mit der Beendigung Deiner "Erstausbildung", spätestens mit zum 27.ten Lebensjahr. Wenn ich richtig gelesen habe, hast Du eine abgeschlossene Berufsausbildung. Somit haben Deine Eltern ihre Pflicht erfüllt. Du stehst nun auf eigenen Beinen. Solltest Du Dich nicht selbst unterhalten können, bleibt Dir nur Harz IV, dort wird jeder Kreuzer angerechnet den Du verdienst. Ich denke das ist auch richtig so, denn irgendwann sollte die Unterhaltspflicht der Eltern mal enden, Harz IV wird Dich bei Deinem eigenen Lebensunterhalt unterstützen jedoch nicht gänzlich unterhalten. Mit kurzen Worten, es wird alles angerechnet, was Du an Zuwendungen erhälst, egal welcher Art.

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Ich bin inzwischen dazu übergegangen, nicht aufzulegen, sondern das Telefon einfach wegzulegen und die Leute quatschen zu lassen. Das hat den Vorteil, daß 1. kein Gespräch von mir aufgezeichnet werden kann, (das tun dieses Gesellschaften) 2. rege ich mich über die angeblich verpassten, jedoch versprochenen Gewinnmöglichkeiten nicht auf, 3. wird in der Zeit, in der die (meist) Anruferin mit meinem toten Telefon spricht, kein anderer Bürger belästigt.

Manchmal werde ich aber auch absichtlich recht ausfällig und beschimpfe den/die Anrufer/in, besonders dann, wenn die Rufnummer unterdrückt wurde. Man droht mir dann zwar mit einer Anzeige, als Beweis hätten sie eine Aufzeichnung des Gesprächs. Auch das müßte mir vorher mitgeteilt werden, doch dann müßte diese Gesellschaft ja zugeben, daß ich verbotenerweise ohne Erlaubnis angerufen wurde, daß das Gespräch verbotenerweise aufgezeichnet wurde und daß die Telefon Nr. unterdrückt wurde, was auch verboten ist. Bislang wurde ich noch nicht angezeigt. Ich habe auch keine Bange, daß das passieren wird.

Ich denke, wenn dies jeder so handhaben würde, dann würden diese belästigenden Anrufe bald bundesweit aufhören. Denn kein/e Anrufer/in läßt sich gerne täglich zigmale als A... oder mit l.m.a.A betiteln.

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Um hier eine befriedigende Antwort zu geben, bedarf es mehr Informationen. Grundsätzlich ist Dein derzeitiger Ehemann für Dich unterhaltspflichtig. Dein ex ist bei Bezug von Harz IV sicherlich zahlungsunfähig und somit nicht zahlungspflichtig. Ob Dein Sohn Harz IV berechtigt ist, hängt von seinem Alter ab und ob er in Deinem Haushalt wohnt. Wenn Du ihn unterhältst, dann bekommst ja Du einen Zuschlag für Deinen Sohn. Über die Bedingungen für Kindergeldzuschuß kann ich keine Auskunft geben.

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