Soweit ich weiß gibt es auf den einschlägigen Verkaufsportalen (mobile, autoscout etc) die Möglichkeit über die Fahrgestell- oder Seriennummer sämtliche Spezifikationen auslesen zu lassen. Viele Angaben wie z.B. Abmessungen, Gewicht, Hubraum findest du auch schon im Fahrzeugschein.

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Bei einem Kaufvertrag egal welcher Form (mündlich, schriftlich, digital etc.) ist der Käufer nach §433 BGB zur Abnahme der Sache verpflichtet.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
Das heißt aber nicht, dass nicht auch individuelle Absprachen möglich sind. Versuch also dein Glück und sag dem Verkäufer, dass du die Sache nicht mehr abholen möchtest. Vielleicht einigt ihr euch ja.

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