was muss im Haus beim Verkauf bleiben ohne eine Ablösesumme?
Gibt es eine Rechtsprechung, aus der man entnehmen kann, welche Einbaumöbel, Lampen etc. in einem Haus verbleiben müssen, wenn man verkaufen möchte. So verstehe ich nicht, dass unser Käufer verlangt, dass mein teures (€ 3455,64) maßangefertigtes Badmöbel, Spiegelschrank und Waschbeckenunterbau, ohne Waschbecken (V&B) und Armatur (Dornbracht), welches auch in unsere neue Wohnung passt im Haus verbleiben muss. Ein beweglicher Container soll auch drin bleiben, weil er zum Badmöbel gehöre. Ich habe meinen Schreiner um eine Copie des Badmöbels gefragt. Die Herstellung soll heute ca € 500,00 teurer sein. Auch zwei wunderschöne Einbau Kombis in zwei Gäste WCs sollen drin bleiben, obwohl ich im Keller beide ursprünglichen Waschbecken noch habe. Die Schränke in meinem begehbaren Kleiderschrank (Ankleide) soll ich auch unentgeltlich drin lassen, weil ich die ja sowieso nicht gebrauchen könne. Erwähnen möchte ich noch, dass der Makler uns leider nicht über derlei Dinge aufgeklärt hat und der Käufer zuvor den Kaufpreis des Hauses um die Maklergebühr gedrückt hatte.