Antwort
laut Düsseldorfer Tabelle glaub bis zum 24 Lebensjahr. Meine Tochter ist dieses Jahr 18 geworden und beginnt eine Lehre.Das Jugendamt hat mir jetzt mitgeteilt das ich nicht mehr zahlen muß.Hängt wohl auch davon ab wie hoch das Einkommen bei der Lehrstelle ist.