Eine Verhältniswahl ist eine Wahl unter einem Wahlsystem, bei dem die Wahlvorschlagsträger (meist Parteien, seltener Wahlparteien) Gruppen von Kandidaten aufstellen, zumeist als geordnete Wahllisten. Die Wähler wählen dann primär oder ausschließlich zwischen diesen Listen. Die Sitze werden möglichst genau im selben Verhältnis zugeteilt, wie abgestimmt wurde (daher auch der Name Verhältniswahl). – Beispiel: Eine Gruppe, die 30 % der Stimmen bekommen hat, bekommt auch möglichst genau 30 % der Sitze. – Da die so errechneten Sitz-Anzahlen meist keine ganzen Zahlen sind, wird vor der Wahl ein anzuwendendes Sitzzuteilungsverfahren festgelegt.
In der Regel bekommen Gruppen weniger Sitze, als sie Kandidaten aufgestellt haben. Dann werden die Sitze meist mit Kandidaten vom Anfang der Liste besetzt.
Bei vielen Verhältniswahlsystemen gibt es über die inhärente Schwelle für den ersten Sitz hinaus eine Mindestbedingung, die eine Gruppe erreichen muss, um berücksichtigt zu werden. Erreicht eine Liste nicht die in der Sperrklausel definierten Anforderungen, erhält sie keine Sitze im Parlament.