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§238StGB Ob er dich angreift oder nicht ist unerheblich. Nachstellen allein ist auch schon verboten, solange er damit deine Lebensweise beeinträchtigt. Da du bereits Angst hattest an die Tür zu gehen, ist das aus meiner Sicht geschehen.
Aber überleg nochmal ob das vielleicht doch nur Einbildung ist. Sonst wird's nämlich peinlich.