@Hobelholz: Mir wurde heute von der Pfändungsstelle der Postbank gesagt das auch ein P-Konto nicht vor einer Pfändung schützt. Nur das mit dem Freibetrag stimmt wohl... 1082 Euro und man bekommt nix abgezogen. Wer drüber liegt hat Pech. Ich lieg nicht drüber aber trotzdem bleibt die Pfändung bestehen.

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Bin immer erstaunt wieviele verschiedene und gegensätzliche Antwort man zu diesem Thema bekommt. Also wenn das mit der 14 tägigen Frist stimmt in der man seine Sozialleistungen abheben kann dann frag ich mich warum ein p-konto deswegen einrichten wenn ich da die selben fristen habe wie bei einem normalen Konto. 2. Ich habe ein Freibetrag von knapp 1.400 Euro ( Forderung 330 Euro) trotzdem wird komplett gesperrt. 3. Die Antwort eines Gläubigers hier... nicht alle über einen Kamm scheren. Um in Schulden zu geraten reicht oft schon Krankheit oder Jobverlust aus. Erst denken dann antworten.

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