Kindergeld steht dir allein zu mit 18 Jahre. Wenn du ausziehst und dein Gehalt in der Ausbildung nicht langt müssen deine Eltern (beide) dir Unterhalt zahlen. Am besten ausrechnen lassen was dir zusteht
Bin auch stolz das du es geschaft hast und den ersten Schritt zum darüber reden getan hast. Und selbst bemerkst was für einschränkungen du dadurch bekommst. Aber such dir hilfe bei der Drogenberatung ganz nette Leute die können dir helfen.
Bin 40 Jahre alt das gleiche Problem. Leider Gottes bin ich raucherin ist nicht gut für die Haut!
Skinoren 20% hab ich mir vom Hautarzt verschreiben lassen, nehm ich schon sehr lang. Aber lass dich beim Arzt beraten dafür zahlen wir Beiträge weil vom Internet die Salben (alles schon probiert) kosten nur unnötig. Und meine Ernährung habe ich auch umgestellt, Chips und das ganze fettige Zeug nur noch selten und ist sichtbar besser geworden.
Habe ein Prüfungzeugnis mit Noten, darin steht: Prüfungszeugnis über den ersten Teil der Abschlußprüfung, den ersten Ausbildungsabschnitt an der oben genannten Fachschule für Altenpflege besucht und den ersten Teil der staatlichen Abschlussprüfung abgelegt.
Ich habe das Berufpraktikumsjahr nicht beendet. Ausbibldung ist schon ca. 12 Jahre her.
Damals als ich in dieser Schule fragte welche Bezeichnung habe ich für meine Bewerbungen hieß es, ich darf mich Examinierte Altenpflegerin ohne staatliche Anerkennung benennen. Stimmt das noch so?