wenn du einen kredit aufnehmen willst dann: kreditnebengeühren, zinssatz pa, effektivznssatz, fixer oder variabler zins oder mix, laufzeit, vorzeitige tilgung ohne strafe, sicherheiten wie versicherungen, offene oder stille gehaltsvormerkung, bürgen.

lg

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danke, mich macht aber folgende regelung unsicher:

ehewohnung kann unabhängig wer sie eingebracht hat, dem zugweisen werden, wer dringenderen bedarf hat.

dh wenns zu einem streit kommt kann es ja leicht passieren dass die frau dringenderen bedarf hat?

http://www.scheidungen.at/rechte/ehegatten/vermoegen/02.html

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hi ! wir haben auch erst ein haus gekauft mit 15.000 WBF. Du übernimmst damit die Verbindlichkeit des Verkäufers und kannst meist zinsfrei über mehrer Jahre diese Restschuld begleichen. Bekommst du die Förderung nicht bewilligt, musst du sofort bei Übernahme die offene Restverbindlichkeit begleichen ! Vorsicht: Problematisch ist die Einkommensgrenze, das Familieneinkommen darf z.B in NÖ nur 48.000 EUR sein. ISt natürlich ein Riesenproblem und sehr ungerecht, für oft junge Leute, die ein schon ein relativ hohes gegenwärtiges Einkommen aber sehr wenig Eigenkapital bzw. Vermögen haben und dann evtl. gar keinen Kredit wegen zuwenig Vermögen aber auch keine Förderung wegen zu hohen Einkommen haben. (gehöre ich leider auch dazu)So ungerecht ist leider Österreich !!! LG Berni

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