Es ist schade dass es hier keine Qualitätskontrolle gibt. Leider zeigt mir dein Kommentar, dass du offensichtlich nicht aus der Branche stammst, sonst wüsstest du wohl besser über das derzeit gültige Lastschriftabkommen Bescheid!

Im Einzugsermächtigungsverfahren ist es so, dass die Bank einem Kunden ein Lastschriftobligo einräumt. Diese Vereinbarung besagt, dass der Kunde in einem zur Verfügung gestellten Rahmen Lastschriften einziehen darf. Der Kunde muss hierbei unterschreiben, dass er nur Lastschriften einzieht, zu denen er ermächtigt wurde. ABER, und das ist der entscheidene Punkt: Die Bank ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob eine Einzugsermächtigung vorliegt!

Wenn man nun einen Schritt weiter denkt wird klar, dass eine Abmahnung für den Bankmitarbeiter keine Grundlage hätte, denn Lastschrifteinreicher ist der Kunde und nicht er.

Was hätte nun der Kunde zu befürchten? Zunächst einmal garnichts. Ich rede hier wohl gemerkt nicht davon wie man typischerweise eine Überweisung zurückruft, sondern explizit von einer Möglichkeit sich sein Geld im Betrugsfall zurückzuholen. Der Betrüger selbst ist der einzige der gegen die Lastschrift vorgehen könnte. Wer sonst hätte auch einen Grund dazu? Das wird er aber nicht tun, denn eine Anzeige würde für ihn bedeuten seine Identität preisgeben zu müssen! Nun könnte er die Lastschrift natürlich zurückbuchen! Das ist letztendlich das einzige was passieren kann. Nach meiner Erfahrung passiert das aber nicht. Gründe hierfür kann man nur vermuten. Ein Betrüger, dem sein eben aufs Konto ergaunertes Geld wieder abgebucht wird fühlt sich ertappt, gerät möglicherweise in Panik, möchte kein weiteres Aufsehen erregen. Dass er die Abbuchung nicht bemerken wird, hat niemand behauptet, hier also bitte genauer lesen.

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Die Bank kann dir ohne Angabe von Gründen mit 6-Wochen-Frist kündigen oder aus wichtigem Grund auch fristlos.

Eine gesetzliche Verpflichtung, das Konto für Dich zu führen gibt es bei Privatbanken nicht. Es gibt lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung "Girokonto für jedermann", welche aber nicht einklagbar ist und zudem ohnehin nicht mehr greift wenn Du z.B. Falschangaben ggü. der Bank gemacht hast.

Natürlich kannst du gegen die Bank vorgehen, aber versuche lieber die eine andere Bank zu suchen.

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Bei einer Filiale mit normalem Kassenservice sollte man ab 10.000 € Bescheid sagen.

Es gibt aber auch Banken, die keine echten Kassen mehr haben und das über Automaten machen, da sind schon kleinere Beträge besser anzumelden.

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Die Sinnhaftigkeit einer Restschuldversicherung hängt ab von

-deiner persönlichen Situation -den Versicherungsbedingungen

Beispiel: Ehepaar nimmt Kredit auf, einer verstirbt. Restschuldversicherung zahlt den Kredit auf einmal zurück, der Überlebende mit möglicherweise geringem Einkommen ist aus dem Schneider - vorausgesetzt die Versicherungsbedingungen sagen aus, dass für jeden KN die volle Summe versichert ist und nicht nur sein Anteil.

Eine Restschuldversicherung ist immer teuer, aber es ist die einzige Möglichkeit seine Erben zu schützen und der teure Preis erklärt sich nicht zuletzt darüber, dass es (wie sonst praktisch nirgendwo) eine Absicherung gegen Tod ohne Gesundheitsprüfung gibt.

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Leider nicht ganz richtig bzw. nicht pauschal bei jeder Bank / jedem Anbieter gleich.

In der Regel gibt es bei VISA innerhalb von 24 Stunden Ersatz, so ist es zumindest bei uns. Bis 18 Uhr bestellt, ist die Karte am Folgetag beim Empfänger.

Dass Banken Bestellungen sammeln um Kosten zu sparen ist falsch, schließlich gibt es ja einen Rahmenvertrag zwischen Bank und Kartendienstleister, so dass die Bank Großkunde ist, unabhängig davon ob an einem gewissen Tag mal nur eine Karte bestellt wird.

EC-Karten dauern hingegen 3-4 Tage.

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JA und NEIN..

Tatsächlich lässt sich eine Überweisung nicht rückgängig machen, nachdem das Geld auf dem Empfängerkonto verbucht wurde.

Ein Bankmitarbeiter deines Vertrauens hätte aber die Möglichkeit, auch eine beliebige Zeit später einfach eine Lastschrift vom Empfängerkonto zu Gunsten deines Kontos zu buchen...

...dies hat allerdings ein paar Haken: Der andere kann die Lastschrift jederzeit zurückholen (was er erfahrungsgemäß nicht tun wird, weil er zu sehr überrascht ist über die Rückbuchung auf seinem Konto), außerdem ist es nicht wirklich legal, da du ja keine Einzugsermächtigung hast.

Hat in der Praxis allerdings schon erfolgreich funktioniert!

Viele Grüße

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Eine vollkommen unabhängige und gleichzeitig kompetente Beratung gibt es nicht, da immer Restriktionen vorhanden sind:

Der Versicherungsagent bietet nur Produkte seines Hauses...

Der Versicherungsmakler bietet in der Regel nur versicherungsbasierte Lösungen, dabei können auch Banksparpläne o.ä. eine Alternative sein...

"Unabhängige" Finanzberater müssen auf ihre Provision achten, es sei den sie arbeiten auf Honorarbasis, damit allein wäre allerdings noch immer nicht deren Kompetenz sichergestellt... (AWD, DVAG; MLP sind NICHT unabhängig!)

Bei Bankberatern gibt es große Unterschiede in der Beratungskompetenz, ich kenne jedoch viele die sich sehr gut auskennen aber das ist einzelfallabhängig. Die Produktpalette ist hier deutlich breiter als bei Versicherungsmaklern und-agenten, so dass häufig ein besseres und individuelleres Vorsorgekonzept angeboten werden kann, dafür gibt es in der Regel eine bestimmte Partnerversicherung mit der zusammengearbeitet wird.

Viele Grüße

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