Hallo Japan Mika ich hatte auch mal eine verwöhnte Lady, wenn dein Hund Dein Essen mag, dann fang langsam an, Fleisch separat zu kochen, am besten Geflügel mit wenig Salz und mit einwenig Hundeflocken, diese kann man dann immer einwenig mehr dazu geben, oder Dein Essen mit diesem separaten gekochten strecken, einfach langsam umgewöhnen. Die Hundeflocken immer einwenig mehr machen oder die Leckerlie welcher jetzt frisst dazu mischen am Anfang mehr dann immer reduzieren. Da muss einwenig Phantasie besitzen wie man seinen Hund austrickst. Viel Erfolg.
Hallo, also hier die korekte Antwort. Lt. Jugendschutzgesetz darst Du erst ab Deinem 13. Geburtstag, also keinen Tag früher austragen. Und zwar nur ein Gebiet in welchem Du nicht mehr als 2 Std. benötigst, dies gilt bis Du 15 Jahre bist, dann wird es einfacher. Ausnahmen gibt es keine. Wenn Dich jemand auf der Strasse sieht, hat er das Recht Dich zu fragen wie alt Du bist und für wen Du arbeitest,dann kann er Dich anzeigen! Wenn du trotzdem evtl. für jemanden anderen austrägst, dann machst Du Dich bzw. Deine Eltern haften für Dich, strafbar und Ihr bekommt dann eine Strafe! Du musst leider warten, aber dann bewerbe Dich, dann bekommst Du auch einen Job. lb. Gruß ein Betreuer des TIP-Werbeverlages.
Hallo, Ihr verdient je nach Austragegebiet. Das kommt auf die Struktur des Gebietes an. Wenn viele Wohnblocks, ebenes Gelände leicht zu erreichende Briefkästen sind, dann gibt es als Grundtarif weniger z.B. 2,3 - 2,9 ct. Ist das zu verteilende Gebiet aber schwierig, viele Einfam.-Häuser, Leerstrecken, bergig etc. dann kann es bis zu 5,0 ct. pro Stück geben. Jedes Gebiet in Deutschland ist separat nach seiner Struktur festgelegt und muss einzeln erfragt werden, d.h. je nach dem wo man wohnt und verteilen möchte. Dies ist aber nur der Grundtarif es kommen dann noch Zuschläge dazu, je nachdem wieviel Beilagen mitverteilt werden, dies ist aber auch wieder nach Standort verschieden. So kann man nicht pauschal sagen, man verdient soundsoviel!! Nicht zu vergessen man bekommt beim TIP Austragen, wenn man krank ist und wenn man in Urlaub ist ,seinen Lohn weiter. Das gibt es sonst nirgends!! Also das rendiert sich auf jedenfall. Dass man rausgeworfen wird, wenn man 1x etwas vergißt, das ist unwahr, da muss sich der Austräger schon einiges zu Schulden kommen lassen, dass dies passiert. Bei Interesse sagt im nächsten Kaufland Bescheid.