Nur schlechte!Die Buchhaltung bei denen wird wohl im "Schuhkarton-Verfahren" erledigt.Flug gebucht. Überraschung mit Ihren Gebühren etc.wie schon allgemein von denen mehrfach genannt.Dann wurde wegen dem Streik der franz. Fluglotsen der Flug von der Airline annulliert. Von der Airline Geld sofort zurück erhalten. Nachdem Unister von mir Stornierungen der Airline erhalten hatte, sagten diese eine Auszahlung der Servicegebühr zu. Aber nichts passierte. Daraufhin buchte ich die Servicegebühr zurück.
Jetzt ärgern die mich, wollen doch wieder die Servicegebühr und Rücklastschriftkosten, etc.
[...] siehe auch hier.
Zitat: Aber auch gegenüber der eigenen Kunden zeigt sich die Unister GmbH ungebührlich. Mit Urteil vom 17.08.2010 hat das OLG Dresden die Berufung der Unister GmbH gegen eine erstinstanzliche Untersagung der Gestaltung des Buchungsportals unter www.fluege.de zurückgewiesen (AZ: 14 U 551/10). Das OLG hat die Revision nicht zugelassen. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale im Auftrag zahlreicher betroffener Verbraucher. In der Sache ging es um eine intransparente Endpreisangabe auf dem Flugbuchungsportal der Unister GmbH.
Die Unister Gmbh hatte im Rahmen von Flugbuchungen zusätzlich zum Flugpreis eine sogenannte “Servicegebühr” ausgewiesen. Ebenso war im Rahmen des Buchungsvorgangs als gewünschte Nebenleistung eine Reiseversicherung voreingestellt. Diese musste durch den Kunden erst im Rahmen eines “Opt-Out-Verfahrens” ausdrücklich abgewählt werden.
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