wenn es nicht unbedingt ein buch sein muss, sondern auch ein dokumentarfilm sein kann: Shoah. "Shoah ist ein zweiteiliger Dokumentarfilm des Regisseurs Claude Lanzmann aus dem Jahre 1985, in dem überwiegend Zeitzeugen der Shoah / des Holocausts (Vernichtung und Völkermord an Juden, Regimegegnern und anderen Opfergruppen durch das deutsche NS-Regime) befragt werden. (...)."

http://de.wikipedia.org/wiki/Shoah_(Film)

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Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (=Schöpfers) des Musikstückes (§ 64 UrhG). An Beethovens Musik (um dein Beispiel zu nehmen) hat also niemand mehr die Rechte. Man darf das aber nicht verwechseln mit Aufnahmen die von seiner Musik gemacht werden. Hier haben wiederum die Interpreten/ Musiker die diese eingespielt haben die Rechte. Du kannst also die Musik von Beethoven (ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen) selbst einspielen und verwerten oder öffentlich vorspielen/ bzw. seine Noten abschreiben und verwerten. Aber du darfst nicht Aufnahmen verwerten an denen Musiker noch ein Urheberrecht haben. Oder seine Partituren aus einem noch urheberrechtlich geschützten Werk (durch den Autor) kopieren und verwerten.

Gesetz über Urheberrechte im Internet:http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

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Aus einer CD Kritik zum Album "Beware" von Bonnie Prince Billy, über das Lied "you can´t hurt me now":

"The more I feel myself / The more alone I am / The more I'm without you / The less I am a man", stellt er gleich in Track zwei, "You Can't Hurt Me Now", fest. "Je öfter ich mich befriedige, desto einsamer bin ich". Ein gestochen scharfes Bild, wie sie der Prinz der Akustik-Finsternis so oft liefert. http://www.laut.de/Bonnie-Prince-Billy/Beware-(Album)

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