hier noch gerichtlich untermauert:

In der Rechtsprechung (BGH, Az.: VI ZR 177/75; OLG Schleswig, Az.: 7 U 9/92) ist inzwischen anerkannt, dass der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt zur Tiergefahr (§ 833 BGB) gehört, so dass der Halter des Rüden dem Halter der Hündin zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn die Hündin durch den unerwünschten Deckakt trächtig wird. Rechtlich gesehen wird der Deckakt damit als Sachbeschädigung eingestuft. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist in einem solchen Fall der Halter der Hündin aber verpflichtet, für eine Abtreibung zu sorgen.
LG Kassel ZfS 81263/95

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wenn du nachweisen könntest, dass der hund deines nachbarn der "übeltäter" war, wäre dein nachbar schadensersatzpflichtig.

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so, wie du es geschildert hast: nein.

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Wenn du die nicht selbst entfernen möchtest, dann solltest du gleich noch bei einem Arzt vorbeischauen. Keine Panik!

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Hunde gehören ins Rudel und das Rudel der Hunde lebt gemeinhin in Häusern. Hol sie ins Haus!

8 Jahre ist doch eigentlich noch kein Alter. Mein Deutscher Jagdterrier-Mix ist 19.

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Ich halte seit vielen Jahren schon einige Dahlien in Plastiktöpfen. Die Dahlien kommen im Herbst mit den Töpfen in den Keller und werden dann nicht mehr beachtet. Im folgenden Frühjahr stelle ich sie wieder nach draußen, wässere sie ordentlich und schon nach kurzer Zeit treiben die Knollen wieder aus.

Alle paar Jahre sollte man mal nachschauen, wieviele Knollen mittlerweile in den Töpfen gewachsen sind. Sollten es zu viele sein, teilt man die Knollen und verschenkt den Überschuss.

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