Ehh, es ist dein Vater, deine Familie!!!!

Du hast noch die Mögl. einen neuen Azubiplatz zum 08/2015 zu finden.Gib gambo und such dir etwas neues. Sag deinem Vater die Warheit und teil ihm mit, warum du diese Entscheidung getroffen hast.

Wenn es nachvollziehbare Gründe sind,..wird er nichts dagegen haben und dich weiterhin unterstützen.

Den Ausbildungsbescheid wird er seiner Steuererklärung beilegen und "etwas gegenüber dem Finanzamt erklären" !! Mit seiner Unterschrift unterhalb der Steuererklärung tut er das mit seinem Wissen&Gewissen, er bestätigt die Richtigkeit der in der Steuererklärung angegebenen Inhalte. Die Steuererklärung reicht er aber für das abgelaufene Jahr 2014 ein...und da wars du ggf. ja noch Azubi!? Er kann also für das Jahr 2014 nicht belangt werden.

Spätestens 2016 mit der Erklärung 2015 kommt das aber ans Tageslicht, ggf. schon früher, da die Azubizeit ja i.d.R 3 Jahre dauert und du irgendwann deine Abschlußprüfung hast bzw. zuvor schon die Zwischenprüfung, etc. .

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Wenn du dir bei dem Lied nicht ganz sicher bist, lass doch dein Smartphone mit einer Musikerkennungssoftware einmal dran. Über diese Software kannst du gleichzeitig die Musik als Song kaufen.

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Einige Geräte, die über diese Verbindung ins Internet funken, lassen das Passwort sichbar werden. Schau einfach unter den Einstelllungen der jeweil. Geräte nach.

Kommst du so nicht weiter,...dann den Resetknopf ca.5 sek. drücken, der Router wird dann zurückgesetzt,..dann alles neu konfigurieren!

Keiner möchte hier eine Anleitung zum Einbrechen in fremde Wlans "posten" ;)

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Die Frage ist ja ob du unterfordert bist oder die (Lern)Maßnahme "schlecht organisiert" is?

Sprich mit deinem Ausbilder bzw. Vertrauenslehrer. Erkundige dich mal bei deinen Klassenkollegen wie die das Lerntempo finden. Tritt an die Schulleitung heran, wenn der Lehrkörper euch als Klasse falsch vorbereitet.

Schließlich muss DU am Ende der Ausbildung/Maßnahme die Abschlußprüfung schreiben & bestehen.

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bei google findest du genügend Notenblätter zu den jeweiligen Liedern!

und bei youtube auch ausreichend Material Richtung traurige Songs, Melancholie, etc.

Such auch man bei den OST (Original Soundtracks-Filmmusik)  nach Liedern

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Bleib wie du bist,...mach dich nicht zum Affen! Als "Schauspieler" fliegts du irgendwann auf..und ich bezweifle ohnehin das man seinen Charakter auf d a u e r ändern kann. Ggf. kannst du diesen nur etwas schleifen, ein paar Kratzer und Macken auspolieren...aber dauerhaft ändern???

Warum willst du dich ändern? Was ist bis jetzt nicht so gut gelaufen?

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Am Anfang ist man nicht verliebt! ...die Liebe wächst mir der Zeit heran!

Die Mädels die gerade einmal 20 sind...haben da sicherlich andere Interessen als ..zB die 30 jährige!

Deine Frage kann man soo pauschal gar nicht beantworten.

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Es gibt doch diese W-Lan-Sticks..."Surf and go".."Internet sofort"..1&1 macht doch da Werbung mit! ..Aber es gibt sicherlich keinen Vertrag über NUR 7 Tage!!!!

..und einen Vertrag abzuschließen ..um dann (nach 7 Tagen) die "Keule" mit dem Widerruf/Widerspruch/Rücktritt vom Vertrag   auszusprechen,.....das macht zu viel arbeit...und ggf. kommste doch nicht aus dem Vertrag raus.

LTE-Handys/Verträge  mit einer guten Flat (und Hotspot) ist da eine gute Lösung.

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Der Versicherer hat auch Bagatellgrenzen! Wenn das Handy nur 69 € kostet/gekostet hat, wird sich keiner die Mühe machen und einen Gutachter beauftragen. Dann kostet das Gutachten mehr als das beschädigte Gerät! Anders siehts bei Iphone& allg. den hochwertigen Geräten aus. Da werde die Geräte an spezielle Gutachter per Post veschickt.

Beachte die Zeitwertregulierung in der Haftpflicht. Aber trotzdem wäre es schön zu wissen was genau mit dem Handy passiert ist?

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Den Verkauf des 1.Wagens solltest du deiner Versicherung anzeigen! Füge hinzu, dass die den Vertrag abrechnen sollen, somit bekommst du eine saubere Abrechnung.Der Vertrag ist dann beendet und du bekommst ein Guthaben erstattet.Die Zulassungsstelle kann den Vertrag nicht kündigen, das kann nur der VN (also der Vertragsinhaber kann eine Willenserklärung abgeben).

Um den SFR weiterhin nutzen zu können muss du die VersNummer und die Gesellschaft an die zweite Versicherung übergeben.Die korrespondieren dann miteinander und der SFR kann weiter aufgebaut werden.

2 Versicherungen für das gleiche Fahrzeug ...macht für den Geldbeutel ja gar keinen Sinn !

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