Wenn sich der Ärger etwas abgekühlt hat zunächst ein sachliches Gespräch mit der Lehrerin suchen- wenn sich alles bestätigt, dann erst zum Schulleiter gehen, um ein Gespräch zu führen.
Nein! Es ist eine allgemeinbildende Schule!
Nein, eine algemeinbildende Schule!
Ja, je nach Bundesland ist die Wiederholung einer Klassenstufe möglich. In NRW benötigt man für die Wiederholung in der Jahrgangsstufe 1./2. allerdings die Einverständnisse der Eltern. Diese ist meist gefordert (je nach Bundesland unterschiedlich).
Zu den Zeugnissen in NRW ist den Eltern die Möglichkeit der Rücksprache zu geben. Dies kann in Form eines Elternsprechtages laufen
Eine zweistündige Arbeit ist im 4. Schuljahr ok. Selbst die VERA- Arbeiten dauern 90 Minuten. Damit sich die Schüler besser konzentrieren können, wird häufig der Flur gewählt. Es ist also alles rechtens. Am besten ist es mit der Lehrerin zu sprechen.
Die Grundschule hat als Schulform in Deutschland in allen Vergleichstests gut abgeschnitten.
Grundsätzlich ist ein Wechsel möglich. Der Förderbedarf wird jährlich überprüft.
Danke, für die Tipps. Inzwischen habe ich die Lösung des Problems. Der andere Name war unerheblich. Die Hausnummer unserer Adresse war nicht gleich, das es sich um das Geschäftshaus nebenan handelt. Die Karte war zu dieser Hausnummer zugeordnet. Kartenadresse und eigene Adresse müssen genau übereinstimmen. Da auf der Karte keine Adresse mehr steht, bin ich da nicht so schnell drauf gekommen.