hast du keinerlei ersparnisse, von denen du die laufenden kosten bezahlen könntest?

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leider bist du verpflichtet, dich so oft zu bewerben, wie es in deiner eingliederungsvereinbarung steht, sonst kann eine sanktion ausgesprochen werden, da dies auf grundlage der egv geschieht! vielleicht solltest du bei der nächsten egv( welche ja immer nur für ein halbes jahr gültig ist) darauf achten, dass du dich weniger oft bewerben musst als jetzt. denn die egv kann ja gemeinsam mit dem fallmanager ausgehandelt werden, und du kannst auch deine eigenen wünsche da mit einbringen!

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soweit ich weiss, ist dies, falls es das erste mal ist, dass du ein darlehen vom kommunalen jobcenter haben möchtest, ohne probleme möglich, solange kein sozialwidriges verhalten deinerseits vorliegt. das darlehen wird dann von dir zurückbezahlt, indem dir monatlich dann etwas vom regelsatz abgezogen, bzw einbehalten wird, bis die komplette summe auf diese art und weise zurückbezahlt wurde

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woher kommst du denn aus hessen?

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möglicherweise leidest du am asperger-syndrom, einer leichten form von autismus, obwohl ich mir auch vorstellen könnte, dass du in deinem noch jungen alter vielleicht einfach nur schüchtern bist. um endgültige klarheit zu erlangen, solltest du bei einem psychologen vorstellig werden.

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bist du mit mehr als 100 euro im verzug? sie dürfen dir den strom nämlich erst abstellen, wenn du schulden von mindestens hundert euro hast!

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