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bellebisaryee

06.12.2013
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bellebisaryee
06.12.2013, 09:49
Schönheitsreperaturklausel wirksam/unwirksam?

hallo!

folgendes steht dazu in unserem Mietvertrag: "Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit DIE ENTSPRECHEND DER ABNUTZUNG ERFORDERLICHEN Schönheitsreperaturen in den vermieteten Räumen auf seine Kosten durchzuführen. Hierzu gehören: Anstreichen der Wände, Decken usw."

-> wer beurteilt denn hier wie den grad der "abnutzung"? wir wohnen hier seit 1 jahr & 2 monaten, sind nicht-raucher, haben keine haustiere, nichts umgestrichen etc. daher meiner meinung nach die wohnräume natürlich nur "wenig abgenutzt". der vermieter schickte uns nun aber eine mittleiung (und zwar ohne den zustand der wohnung je wieder gesehen zu haben), dass wir das streichen der kompletten wände/decken selbst übernehmen müssten. geht das? ist die oben angeführte klausel wirksam? ich finde sie doch sehr schwammig und eher auslegungssache...

wäre um eure hilfe sehr dankbar!

lg, belle

...zum Beitrag
Antwort
von bellebisaryee
06.12.2013, 09:55

*wäre FÜR eure hilfe sehr dankbar :)

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