Hallo, das kommt vermutlich daher, dass noch eine weitere Straftat während der Bewährungszeit passiert ist. Aber ich nehme mal an, es war die Staatsanwaltschaft und nicht ein anderes Gericht, das die Verlängerung beantragt hat. Rechtlich ist das so: Die Bewährung ist zwar im August abgelaufen, allerdings endet sie erst, wenn die Reststrafe per Beschluss erlassen wird. Solange du diesen Beschluss nicht bekommen hast, ist das "rechtens". Hintergrund: wenn die Bewährung abgelaufen ist, dann wird vom Gericht noch eine behördliche Anfrage gemacht. Wenn dann herauskommt, dass noch Verfahren offen sind oder weitere Verurteilungen während der Bewährungszeit stattgefunden haben, kann natürlich die Bewährung nicht einfach enden. Dass alles so lange gedauert hat, liegt dann einfach daran, dass die Gerichte ziemlich viel zu tun haben und solche Anfragen dann natürlich auch nochmals Zeit in Anspruch nehmen.
Es kommt, neben deinem Alter (Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht) vor allem darauf an, Wann die einzelnen Straftaten passiert sind. Im Jugendstrafrecht werden oft Gesamtstrafen gebildet, d.h., die aktuelle Verurteilung würde wegfallen, die Strafe mit der "neuen Sache", der Körperverletzung "verrechnet". Solange es unter 2 Jahren bleibt, kannst du dann auf Bewährung hoffen. Bist du nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, passiert folgendes: Wenn die Körperverletzung zeitlich VOR dem Diebstahl lag, wird ebenfalls eine Gesamtstrafe gebildet. Dann gilt obiges. Wenn nicht, bekommst du eine separate Verurteilung. Wenn die (Körperverletzung) dann wiederum unter 2 Jahren liegt, kannst du erneut eine Bewährung bekommen (da es sich um unterschiedliche Taten handelt). Aber VORSICHT: Das hängt vom Einzelfall ab! Falls du eine Bewährung bekommst, wirst du in der ersten Bewährung eine Rechtsfolge erfahren (meistens sind das zusätzliche Auflagen oder eine Verlängerung der Bewährungszeit). Dann hättest du zwei Bewährungen parallel. Doch vorsicht: wenn du genug Einzelstrafen "gesammelt" hast und die gemeinsam über 2 Jahren Haftzeit liegen, dann ist die Haft so gut wie unvermeidbar. Am besten berätst du dich aber mit einem Anwalt. Den gibt es auch schon jetzt kostenlos, wenn du bei deinem Amtsgericht nach "Beratungshilfe" fragst. Dazu brauchst du deinen Personalausweis und einen Einkommensbescheid. Wenn du natürlich ausreichend Geld verdienst, fällt das natürlich flach.
Das Ziel der Anwendung von Gesprächsführungsmethoden sollte immer so fomuliert sein, dass demjenigen nutzt, an dem man sie verwendet. Die ihr immanente Manipulation sollte daher nicht den eigenen Interessen dienen. Genau hierin sehe ich das Problem in solchen Seminaren, vor allem wenn es um NLP geht. Indem man lernt, sein Gegenüber für seine eigenen Vorteil zu manipulieren, entsteht unweigerlich Misstrauen (wie deine Gedanken zum Geschenk ja belegen), von dem Moment an, wo man mit der Technik in Kontakt kommt. Daher empfehle ich: locker bleiben, nimm ein Geschenk an, weil es höflich ist, schmeiß es danach von mir aus weg. Alles, was danach kommt (Angebote etc.) schafft doch neue Situationen und damit neue Entscheidungsgrundlagen. Gruß, behaveblog