Laut dieser Seite http://www.dialo.de/Dienstleistung/Krefeld/Frachtpostzentrum-Deutsche-Post-m22718034500

gibt es auch noch die nachfolgende Nr.

02151 8370

und Anschrift:

Anrather Str. 660 47804 Krefeld

VG

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Eigentlich müsste Dein Fußboden besser isoliert werden.

Denn die Fenster im Keller zu schließen, würde sehr wahrscheinlich dazu führen, dass Schimmel auftritt, wenn gewaschen und vor allem getrocknet wird. Zudem musst Du auch Deinen Mitbewohner verstehen, die natürlich gerne trockene und nicht modrige Wäsche haben möchten.

Auf der anderen Seite hast Du natürlich ein Recht darauf, dass im Wohnraum mehr als 19 Grad möglich sind (ich glaube, es müssen tagsüber mind.22 Grad sein?!). Unter 19 Gread geht auf jeden Fall gar nicht.

Um also also allen Mietparteien gerecht zu werden, ist die einzige Möglichkeit eigentlich die Isolierung Deines Bodens bzw. die Isolierung der Kellerdecke unter Dir. So wäre zwar den Mietern geholfen, allerdings nicht denen, die es zu entscheiden haben, also die Hausveraltung bzw, Eigentümer ;) Insofern werden die sich natürlich gegen diese (einzige) Variante entscheiden und wehren.

Würden die Fenster dauerhaft geschlossen bleiben, würden sich wohl die anderen Mieter an die Hausverwaltung wenden, dass die Wäsche nicht trocknet und ggf. Schimmel auftritt.

Ich würde an Deiner Stelle erstmal die Miete nur unter Vorbehalt weiterzahlen und den Mangel anzeigen, dass der Wohnraum nachgewiesenermaßen keine höhere Temperatur als 19 Grad (teilweise drunter) möglich ist. Als Beweis könntest Du zb ein Protokoll führen, in dem Du an mehren Tagen und verschiedenen Uhrzeiten die gemessene Temperatur notierst.

Grüße

PS: Die Frage ist zwar etwas älter, aber evtl. besteht das Problem ja noch. Zumindest würde es sonst anderen (vielleicht) helfen ;)

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Konnte die Frage soeben doch selber beantworten:

Unter "Anzeige/Am Raster ausrichten (Umschalt+Strg+U)" darf kein Haken sein :)

Das war´s schon und so erspar ich mir ne Menge Arbeit und Ärger ;)

Grüße

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p.s.: angeblich bei Verbindungs Problemen ist die Überschreitung der 5GB große Bandbreite von HotSpot-Shield schult, da ich aber Flatrate benutze, ist das für mich nicht relevant, oder?!

doch, denn das heißt, dass Dir Hotspot Shield 5GB zur Verfügung stellt , danach wäre der Traffic über diesen Service aufgebraucht. Das hat nichts mit Deiner Flatrate (also Vertrag zw. Deinem Provider [ zb Telekom] und Dir) zu tun.

Allerdings nutze ich auch Hotspot Shield und konnte bisher keine Trafficbegrenzung feststellen.

Grüße

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siehe § 30 Abs. 2 Var. 3 ("... wird bestraft, ... wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen ...)

Ansonsten kann ich noch auf den Wiki-Eintrag zur Verschwörung verweisen (http://de.wikipedia.org/wiki/Verschw%C3%B6rung):

"Das Recht des angelsächsischen Rechtskreises kennt den Straftatbestand der Verschwörung (conspiracy). Es handelt sich hierbei um ein Modell, das von anderen europäischen Rechtstraditionen in der Form nicht geteilt wird. Im deutschen Recht etwa ist Verschwörung kein Straftatbestand. Hier wird auf andere Tatbestände wie Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung abgestellt. Daneben ist nach § 30 Abs. 2 StGB („Versuch der Beteiligung“) die Verabredung zur mittäterschaftlichen Begehung von konkret umrissenen schweren Straftaten (sog. Verbrechen, also Taten mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr) strafbar."

Grüße

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Hallo.

Ich möchte mich hier auch mal einklinken.

Bei mir geht es nämlich auch darum, ob es ein (Sonder)kündigungsrecht bei dorhender Insolvenz gibt. Ich bin nämlich auch TelDaFax-Kunde und habe gerade eigentlich meinen Vertrag mit einer jährlichen Vorauszahlung i.H.v. 1000,- € umgestellt. Da nun aber mehrfach von der drohenden Insolvenz gesprochen wird, zudem TelDaFax sich nur noch durch dieses "Vorauszahlungs-Schneeballsystem" finanzieren könne und sogar Verbraucherzentralen von einer Vorauszahlung abraten, möchte ich diese Vorauszahlung nun nicht mehr leisten. Daher habe ich meine Einziehungsermächtigung widerrufen und auch die vorher von mir beantragte Vertragsumstellung "widerrufen".

Somit sind wir hier auch beim Thema des Threaderstellers:

Hat man ein (Sonder)kündungsrecht oder ein Recht auf Vertragsanpassung (ohne Vorauszahlung) eines bestehenden (Liefer-)Vertrags wenn dem Geschäftspartner die Insolvenz droht?

Die beweistechnische Seite können wir dabei erst einmal außer Betracht lassen, denn die Beantwortung dieser Frage erscheint schon ausreichend schwierig.

Grüße

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