Hallo, die damaligen Erben mussten damals in der Regel eine Todesbescheinigung, einen historischen Familienstandsbogen des Verstorbenen, aus dem die Familien- und Verwandtschaftssituation hervorgeht, und eine Ersatzerklärung des Notarietätsaktes beim Nachlassgericht vorlegen. Wenn damals kein notariell beglaubigtes Testament vorgelegen hat, wurde über das Nachlassgericht, welche über das Standesamt über den Tod Ihres Vaters informiert wurde, ein sogenannter Erbschein ausgestellt. Das Nachlassgericht hat dann die Erbfolge geklärt und die entsprechenden Erben informiert. Ich würde Ihnen empfehlen zum Nachlassgericht zu gehen und Unterlagen mitzubringen welche Sie tatsächlich als Verwandter des Verstorbenen ausweist. Hier könnte Ihnen möglicherweise das Standesamt unterstützend zur Seite stehen. Vielleicht können Sie in einem vorab Telefongespräch mit dem Nachlassgericht die hierfür benötigten Unterlagen abklären. Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien Immobilienmakler Hamburg Erben und Immobiliennachlassdienstleistungen

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Hallo, es handelt sich bei der markierten Kunstzeichnung hierbei um eine Abseite vom Flur sowie um eine Garderobe welche durch einen Vorhang vom Flur getrennt ist. Bei der Zeichnung handelt es sich um eine sogenannte Kunstzeichnung und nicht um einen tatsächlichen baulichen Grundriss. Sie können erwarten, dass nicht alle Details maßstabsgetreu abgebildet worden sind, sondern eher zu Orientierung und Raumeigenschaften der Wohnung und der Räume innerhalb der Wohnung dienen. Ein tatsächlicher Grundriss kann aufgrund eines Flächenaufmaßes erstellt werden, oder kann in der Bauphase die technischen Details der Räume beninhalten. Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien Immobilienmakler Hamburg

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Hallo, der Kunden dienst wird ein entsprechendes Wartungskit beim Hersteller oder Großhandel bestellen. Je nach Heizungsart Kosten diese unterschiedlich. Wenn es sich um eine Brennwerttherme handelt könnte ein anderer Aufwand entstehen. Ich würde persönlich nicht empfehlen diese Wartungen aus Kostengründen selbst durchzuführen. Die Betreuung in Form von Wartungen und Reparaturen übernimmt im Regelfall die Installationsfirma. Gemäß §11 EnEV 2009 (Energiesparverordnung für Gebäude) hat der Betreiber die Pflicht, die Anlage regelmäßig Warten zu lassen, um eine zuverlässige und sichere Funktion des Gerätes zu gewährleisten. Das Wartungsintervall bei Gasgeräten ist einmal jährlich, aber primär abhängig von den Betriebsstunden der Anlage. Es gibt bei den Installateuren sehr große Preisunterschiede. Ich würde Ihnen empfehlen die Preise zu vergleichen und sich mindestens 2 Angebote einzuholen. Der Schornsteinfeger überprüft Abgasverhalten und die Dichtheit der Anlage. Sie können die Wartung Ihrer Heizung ähnlich wie bei einer Inspektion beim Auto vergleichen bei dem auch Verschleissteile und Dichtungen sowie Reinigungsarbeiten getätigt werden. Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien Immobilienmakler Hamburg

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Hallo, Sie haben bestimmt Recht. Die Nebenkosten werden ein immer größerer Faktor beim Wohnen und können für ungeplante Löcher in Ihrem Budget sorgen. Gibt es für die Wohnung einen Energiepass? Der verbrauchsorientierte Energieausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Sie sollten vielleicht, vor Ihrer Absage des Vertrages, den Energieausweis vom Makler einfordern bzw. Sichten, um einen Grundlage zu Ihrer Entscheidung zu erhalten. Bis jetzt ist es in Ihrer Situation noch nicht zu einem Vertragsverhältnis gekommen. Die Verbrauchszahlen z.B. für Wärmeenergie hängt auch stark vom Zustand des Gebäudes ab (Gebäudehülle). Ein erstes Indiz kann das Baujahr des Gebäudes sein, oder z.B. nachträglich verbaute Isolierverglaste Fenster oder eine nachträgliche Dämmung der Außenhülle des Gebäudes z.B. mit einem Wärmeverbundsystem. Auch variiert der Heizungsverbrauch je nachdem wo sich die Wohnung im Gebäude befindet. Eine innenliegende Wohnung verbraucht weniger Heizenergie als eine Wohnung an der Giebelseite. Eine Wohnung im Erdgeschoss mit einem nicht beheizten Keller oder eine sich im Dachgeschoss befindliche Wohnung mit einem ungedämmten Dachboden benötigt mehr Energie als eine innenliegende Wohnung. Bei den Nebenkosten muss es sich um eine angemessene Vorauszahlung handeln. Abgerechnet werden tatsächliche Verbräuche mindestens einmal im Jahr und ist auch von Ihrem Energiebedarf abhängig. Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien Immobilienmakler Hamburg

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Hallo, zunächst möchte ich Ihnen mein Beileid aussprechen. Es ist nicht einfach, neben dem Schmerz über den Verlust, auch noch die eigene Wohnsituation klären zu müssen. Sie sollten nun positiv denkend an die Sachlage herantreten, da Ihnen noch ein paar Wochen Zeit bleiben. Ihnen wird bei Start Ihrer Ausbildung eine Ausbildungsvergütung zur Verfügung stehen. Möglichweise stehen Ihnen von der staatlichen Seite Unterstützungen zu z.B. Halbweisenrente und vielleicht kann Ihre Mutter Sie finanziell, je nach Ihrem Alter, unterstützen. Insgesamt haben Sie ab Start der Berufsausbildung ein gewisses Einkommen. Von diesem Einkommen sollten Sie Ihren Lebensunterhalt während Ihrer Ausbildung zahlen können. Möglicherweise besteht bei Ihnen die Situation, dass Sie weitere Unterstützung auch von staatlicher Seite erhalten könnten um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Da ich die Gesamtsituation bei Ihnen nicht kenne, würde ich Ihnen vielleicht zunächst Empfehlen ein Zimmer in einer WG zu suchen um die Kosten überschaubar zu halten. Auch würde ich an Ihrer Stelle überlegen, ob das Studium als Lückenfüller geeignet ist, oder ob eine bezahlte Arbeitsstelle bis zur Ausbildung, in Ihrer Situation vielleicht der bessere „Füller“ ist. Immerhin geht es um Ihre Wohnsituation, eines der grundlegendsten Sicherheitsbedürfnisse überhaupt. Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien Immobilienmakler Hamburg

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Hallo, Normalerweise ist die direkte Zahlung des Kaufpreises ein übliches und sicheres Verfahren zur Abwicklung von Immobilienverträgen. Nach meiner Meinung nach ist die Abwicklung über ein Anderkonto eine Ausnahme. Rein rechtlich bedarf es für die Einrichtung eines Notaranderkontos ein berechtigtes Sicherungsinteresse. Ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht z.B. beim Kauf einer Immobilie aus der Zwangsvollstreckung, oder über ein Betreuungsgericht, Nachlassgericht. Die Anderkonten werden von Notaren geführt. Die Guthaben Konten dürfen von dem Notaren nicht zu eigenen Zwecken genutzt werden. Das Notaranderkonto dient für den sicheren Geldtransfer und der Eigentumssicherung des Käufers. Die Kosten eines Anderkonto richten sich an Hebesätze an, die als Basis die Kaufpreissumme haben. Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien Immobilienmakler

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Hallo, Selbst die 11,5 cm „dünnen“ Wände können bei einigen Baujahren von Immobilien tragende Wände sein. Hilfe können Sie z.B. durch eine Akteneinsicht beim Bauamt erhalten. In der Regel werden dort u.a. auch statische Berechnungen für den damaligen Hausbau archiviert. Eine Begutachtung mit einem Statiker ist auf jedem Fall empfehlenswert, dieser könnte dann auch z.B. auch die Stärke und Beschaffenheit von T-Trägern errechnen.
Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien

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Hallo, wenn im Testament ausschließlich die Immobilie auf Ihre Kinder geschrieben worden sind, sind Ihre Kinder, je nach Erbteilhöhe, ausschließlich Miterbe des Hauses und des Grundstücks. Das Inventar des Hauses könnte, laut Formulierung, im Testament mit zur Immobilie gehören, müsste dort aber separat aufgeführt sein. Ansonsten wird der Nachlass unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien

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Earthship sind Immobilien welche keinen zusätzlichen Energiebedarf an Energie, Wärme, Elektrizität oder Wasser haben. Sichergestellt wird der Energiebedarf durch eine Wärmegewinnung durch Sonneneinstrahlung und deren Speicherung durch die Baugewerke. Eine natürliche Lüftung sorgt für Kühlung. Gebaut werden die sogenannten Earthship aus recycelten Baustoffen, auch sogenannte Sekundärrohstoffe genannt. Als Mauerersatz kommen bei einigen Gebäuden, bei den Sonnenstrahlen abgewandten Seiten, mit Erde befüllte Altautoreifen, welche als Wärmespeicher dienen, während die Süd- Südwestseite fast vollständig verglast werden, zum Einsatz. Die „Frischwasserversorgung“ erfolgt durch Regenwasser welches in großen Wasserauffangbehältern, meistens Zysternen, gesammelt wird. Durch eine Filteranlage kann das Wasser mehrmals verwendet werden. Machen Sie doch für die Schule einige Bilder von alten Autoreifen als Mauerwerk, große Glasfassaden als solare Energiegewinnung, eine Batterien als Energiequelle und schaffen Synonyme für die Schlagwörter: Sekundärrohstoffe, steigende Energiepreise, Umweltschutz, Verantwortungsbewusster Ressourcenumgang.

Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien Immobilienmakler

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Die Bank hat vermutlich Ihr Recht auf das Haus im ersten Rang im Grundbuch eingetragen. Damit haben die Gläubiger, je nach Rang im Grundbuch Zugriffsmöglichkeiten auf die Immobilie wenn ein Kredit nicht mehr, oder nur teilweise bedient wird. Für eine Eigentumsumschreibung fallen weitere Gebühren und Steuern an. Wenn ich mir einen Tipp erlauben darf… Ziehen sie bitte Ihre kleine Tochter nicht in solche Schieflagen hinein. Falls Sie Schwierigkeiten bei der Bedienung Ihres Kredites mit der Bank haben, sollten Sie zunächst ein Gespräch mit der finanzierenden Bank führen um mögliche Lösungen gemeinsam zu besprechen. Daraus können sich für Ihre Familie Chancen bilden. Nur der direkte Umgang mit einem möglichen Problem kann eine Lösung herbeiführen. Zögern Sie Lösungswegs hinaus werden sich auf jedem Fall die möglichen Schwierigkeiten erhöhen. Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien Immobilienmakler

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Hallo Herr Acar, wenn Sie 2-3 Häuser mit mehreren Wohneinheiten pro Haus besitzen, sollten Sie sich überlegen ob Sie möglichweise eine Hausverwaltung beauftragen.Hausverwaltungen bieten Ihnen die größtmögliche Sicherheit. Es können: extra Mietverwaltungskonto eingerichtet werden, Kontrolle und Überwachung Zahlungseingänge Mieten, Kontrolle und Überwachung Zahlungseingänge Nebenkosten, Verwaltung und Anlage von Mietkautionskonten, Weiterleitung der Miete an Sie, Abwicklung von allen Zahlungen mit Versorgern und Lieferanten, Verwaltungsarbeit für möglichweise einen geplanten Hausmeister, komplette Buchhaltung für Ihre Objekte, Erstellung der Jahresabrechnungen für Mieter, Erstellung eines Wirtschaftsplanes für Mieter, Erstellung Mietshaus-Jahresabrechnung für Sie, Forderungsmanagement, Korrespondenz und Verträge (z.B. Wartungsverträge), Regelung von Versicherungsfällen. Unsere Erfahrung mit Eigentümern von Wohnanlagen haben gezeigt, dass sich häufig der Einsatz von Profis in diesem Falle von Hausverwaltern lohnt, da Sie sich nicht mit allen Details fristgerecht kümmern müssen. Haben Sie 3 Einfamilienhäuser ohne weitere Mietzahler könnten Sie mit Ihrer Hausbank regeln auf Ihrem Bankkonto einrichten lassen. Auch gibt es genügend unterschiedliche Hausverwaltungsprogramme. Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien Immobilienmakler

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Hallo, Sie sollten unbedingt recherchieren woher die hohe Luftfeuchtigkeit kommt könnte. Wenn warme Luft abkühlt, gibt sie Feuchtigkeit ab und wenn kalte Luft sich erwärmt, kann sie zusätzliche Feuchtigkeit aufnehmen. Haben Sie einen gedämmten Wohnraum? Wird dieser Wohnraum zwangsbelüftet? Verfügt Ihr Badezimmer über ein Außenfenster oder über eine Unterdruckabluft? Kochen Sie mehrmals am Tag? Wärmebrücken, oder Kältebrücken (unterschiedliche Temperaturen) an den Außenwänden können langfristig zu möglicher Schimmelbildung beitragen. Tipps: Türen ungeheizter Räume geschlossen halten, Feuchtigkeit nach dem Duschen oder Baden durch Öffnen der Fenster weglüften, dabei für genügend Zirkulation sorgen, damit die Luft in allen Räumen ausgewechselt werden kann. Bei Möbeln an Außenwänden für genügend Abstand zur Wand sorgen (mind. 5 cm). Bei einer zwangsbelüfteten Wohnung (sehr hohe luftdichte Dämmung) ist die Stosslüftung kontraproduktiv. Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilienmakler

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Hallo,

Gerichtskosten fallen nicht zusätzlich an. Die Grunderwerbssteuer fällt an (Höhe je nach Bundesland unterschiedlich). Wenn im Grundbuch eine Verwalterzustimmung erforderlich ist, könnten diese Kosten ebenfalls bei Ihnen auflaufen, obwohl Sie derzeit noch nicht Vertragspartner von der Hausverwaltung sind. Wenn die Wohnung derzeit vermietet ist mussten Sie die Rückzahlung der Kaution möglichweise mit Bedenken....

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Hallo Rudi1313, Ich habe Ihnen hier einen Link von immobilienscout voreingestellt. Dort finden Sie mehr als 700 Angebote. Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien http://www.immobilienscout24.de/Suche/S-37T/WAZ/Nordrhein-Westfalen/Koeln/-/-/-/-/-/-/-/-/-/-/1/1/2?enteredFrom=one_step_search

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Hallo, Die Eigenbedarfskündigung ist im § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB geregelt, die Kündigungsfrist ergibt sich sodann aus § 573c BGB. Den Bundesländern ist es gemäß § 577a Abs. 2 BGB möglich, Verordnungen zu erlassen, in denen bestimmt wird, in welchen Gebieten nach der Begründung und Veräußerung von Wohneigentum eine Sperrfrist bis zur Aussprechung der Eigenbedarfskündigung eingehalten werden muss. Der Vermieter muss die Wohnung benötigen. Der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, reicht nicht aus. Eigenbedarf liegt erst dann vor, wenn der neue Eigentümer vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennen kann, warum er oder eine begünstigte aus seiner Familie die Wohnung beziehen will. Der neue Eigentümer muss im Kündigungsschreiben schriftlich begründen, für welche Person er die Wohnung benötigt mit einen Schilderung des konkreten Sachverhalts. Kündigungsfristen: 3 Monate Kündigungsfrist bei einer Mietdauer bis zu 5 Jahren, 6 Monate Kündungsfrist bei einer Mietdauer bis zu 8 Jahren, 9 Monate Kündungsfrist bei einer Mietdauer von mehr als 8 Jahren. In Ihrem Fall könnte eine Härtefallregelung aufgrund der Behinderung des Kindes eine Rolle spielen. Sie könnten aufgrund des Gesundheitszustandes Ihres Kindes möglichweise den Wohnraum nicht räumen, dann entsteht der Umstand, dass es eine nicht zu rechtfertigende Härte für Ihre Familie darstellen könnte aus dem Wohnraum auszuziehen. Den wichtigsten Härtegrund nennt das Gesetz selbst, und zwar, dass angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Als andere Härtegründe sind von den Gerichten beispielweise anerkannt worden: hohes Alter und Gebrechlichkeit, eine Behinderung, eine schwere Erkrankung, oder eine fortgeschrittene Schwangerschaft. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Ich würde Ihnen empfehlen sich hier tatsächlich juristische Unterstützung zu holen um sich beraten zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien

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Grundstücksangelegenheiten

Hallo , ich möchte mich mit folgendem Problem an Euch wenden. Mein Mann hat 2004 ein Grundstück gekauft. Der Verkäufer hat dem Nachbarn noch vor unserem Kauf einen kleinen Teil des Grundstückes verkauft, was aber nicht ins Grundbuch eingeschrieben worden ist. Der Nachbar hat die Fläche dafür genutzt eine Aussentreppe an sein Haus anzubauen und einen Art Terasse für die Urlauber die er jährlich im Sommer hat. Als mein Mann nun das Haus und dazu gehörende Grundstück gekauft hat, wurde mündlich festgelegt, dass der Nachbar den Teil des Grundstückes so lange nutzen darf, bis eine Veränderung eintritt sei es durch Verkauf oder das der Nachbar verstirbt. Jetzt ist es so weit das der Nachbar sein Haus und Grundstück verkaufen muss, was dann heißt er muss Treppe und Terasse abreißen, weil wir nicht mehr bereit sind uns auf eine erneute Nutzung durch einen neuen Nachbarn einzulassen und dann endlich unsere eigenen Bauvorhaben verwirklichen wollen. Jetzt kommt der Nachbar uns damit, es wären jetzt schon so viele Jahre vergangen und das falle nun unter das Gewohnheitsrecht und wir könnten nicht mehr darauf bestehen dass er die Fläche, die zu unserem Grundstück gehört, in unser Grundbuch als Eigentum steht und im Kaufpreis enthalten ist, dass er da was abreißt und ist auch nicht bereit dazu. Trifft dieses Gewohnheitsrecht hier wirklich zu ? Wir meinen nicht, vielleicht könnt ihr uns weiter helfen. Danke und allen einen schönen Abend

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Hallo, Bitte prüfen Sie das Baulastenverzeichnis von dem Grundstück Ihres Mannes. Bei der Einsicht in das Baulastenverzeichnis kann überprüft werden, ob eventuelle Lasten auf das Grundstück eingetragen sind. Dort können Lasten stehen, die den Grundstückseigentümer verpflichten irgendwelche Sachen zu tun, zu unterlassen oder gegenüber der Baubehörde zugunsten eines anderen Grundstücks zu dulden. Einige Baulasten wird sich wertmindert bei der Verkehrswertermittlung von Grundstücken und Immobilien aus. Als nächstes prüfen Sie bitte das Grundbuch von dem Grundstück Ihres Mannes. Zur Vermeidung von unklaren Rechtsverhältnissen an Grundstücken wird beim jeweiligen Amtsgericht ein Grundbuch geführt. Im Grundbuch sind alle Grundstücke, welche im Geltungsbereich des Amtsgerichts gelegen sind, geführt. Jedes Grundstück hat ein eigenes Grundbuchblatt, in welchem die wichtigsten Daten des Grundstücks aufgelistet werden. Unter anderem könnten dort ebenfalls Lasten (Außer Finanzierungen) enthalten sein. Des weiteren fordern Sie bitte eine Katasterkarte über Ihr Flurstück (Grundstück) ein. Dort sind entsprechende Grundstückgrenzen verbindlich eingetragen. Die amtlichen Eintragungen haben in der Regel Vorrang. Eine mündliche Verabredung beim Grundstückverkauf oder eine Überlassung eines Grundstücks gegen Geld sind ohne notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch sowie Neuvermessung beider Grundstücke unzulässig.
Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien http://www.bockelmann-immobilien.de/information/

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Hallo Albinus, Ich würde Ihnen empfehlen eine Baugenehmigung unbedingt einzureichen. Sie benötigen außerdem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, Die Baubehörde bescheinigt mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung den Bauherren oder Besitzern von Mehrfamilienhäusern, dass alle mit Nummern bezeichneten Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.03.1951 ist die rechtliche Grundlage. Räume außerhalb eines abgeschlossenen Bereichs können ebenfalls zu abgeschlossenen Einheiten zählen, z.B. Speicher, Kellerräume, Garagenstellplätze... Neben dem Aufteilungsplan ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung Voraussetzung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum. Bitte prüfen Sie zunächst ob es einen gültigen Bebauungsplan für das Grundstück gibt. Dort achten Sie bitte auf die Geschossflächenzahl GFZ im Bebauungsplan. Die Geschoßflächenzahl oder auch GFZ genannt stellt ein Verhältnis zwischen der Anzahl der Geschoßflächen eines zu errichtenden baulichen Anlage (Gebäude) und der Größe des Grundstückes dar, auf dem das Gebäude errichtet werden soll. Die Geschoßfläche wird nach den Außenmaßen der Geschosse berechnet. Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien http://www.bockelmann-immobilien.de/information/

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Hallo, kann es sein, dass Sie einen Suchagenten oder sich vielleicht ein Benutzerkonto bei IS24 eingerichtet haben? IS24 ist sehr stark im Onlinemarketing und informiert gewerbliche als auch private Nutzer über Neuigkeiten oder versorgt diese mit Tipps. Bevor Sie eine Mail öffnen schauen Sie bitte unbedingt die URL an ob diese wirklich direkt vom Versender kommt. Wenn Sie keine Newsletter von IS24 erhalten wollen ist unten in der Mail eine Abmeldefunktion. MfG Bockelmann Immobilien

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Hallo Jack, mein herzliches Beileid zu Ihrem Verlust. es ist bestimmt nicht leicht in der Situation auch noch Unstimmigkeiten mit Ihrem Vater zu haben. Bitte prüfen Sie zunächst ob es ein Testament zu dem Haus gibt. Wenn es kein Testament Ihrer verstorbenen Mutter gibt, tritt ein sogenanntes Pflichtrecht welches die nahesten Familienangehörigen absichert, selbst wenn diese enterbt worden sind, in Kraft. Die Höhe des Pflichtteils ist davon abhängig, wie viele Geschwister Sie persönlich haben. Auch Ihr Vater ist erbberechtigt, dieses ist, wenn es kein Testament gibt, auch im Erbrecht geregelt. Ein erster Anhaltpunkt könnte das Grundbuch der Immobilie sein. Ist dort Ihr Vater als alleiniger Eigentümer eingetragen? Bitte einmal beim Nachlassgericht Ihren Fall schildern. Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien spezialisiert auf den Verkauf und Beratung von Immobilien Nachlass (keine Rechtsberatung)

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  1. Schritt zur Verkehrswertschätzung Ermittlung des Jahresrohertrags (nachhaltig erzielbar), Ermittlung der jährlichen Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs-, Betriebs-, Heiz-, Instandhaltungskosten und Mietausfallkosten) , Ermittlung des Jahresreinertrages (Grundlage Bodenrichtwerte), Feststellung des Liegenschaftszinses, Ermittlung des Bodenzinses, Ermittlung des Jahresgebäudeertrages, Ermittlung des Ertragsvervielfältigers, Ermittlung des Gebäudewerts, Ermittlung des Ertragswert des Grundstücks, Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Umstände und Anpassungen an den örtlichen Grundstücksmarkt
  2. Schritt zur Verkehrswertschätzung Grundlage gemäß BauGB § 194 Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
  3. Schritt zur Verkehrswertschätzung Grundstücksbeschreibung, Allgemeine Angaben zum Grundstück, rechtliche Aussagen des Grundbuchs, Lage, Gestalt und Qualität des Grundstücks, Bodenwertermittlung, Baubeschreibung, Bauwert/Grundstückswertermittlung, Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Verkehrswertfestsetzung Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien http://www.hamburg-immobilienmakler.com/verkehrswert/
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