Erst mal die Rückfrage: Was für ein Gutachten ist gemeint? a) Verkehrswertgutachten (ermittelt den Marktwert der Immobilie) b) Beleihungswertgutachten (ermittelt den langfristigen Wert der Immobilie als Grundlage für die Finanzierung) c) Energiegutachten (ermittelt den Energieverbrauch/ Schwachstellen) d) Bauschadensgutachten (ermittelt Bauschäden und deren Wert)

jetzt verschiedene Kriterien: a)+b) sinnvoll ab einer gewissen Größenordnung oder sobald man selbst den Wert der Immobilie nicht einschätzen kann(besonders bei Umzug in eine andere Stadt, deren Preisgefüge man selbst nicht kennt)

c) sinnvoll bei älteren Gebäuden, kann evtl. vor dem Kauf durch Verbrauchszahlen der Vorbewohner ersetzt werden (Vorsicht: Nutzerverhalten bestimmt diese Werte, deshalb nicht immer übertragbar)

d) Grundsätzlich bei sichtbaren Schäden, zur Bestimmung der Wertminderung und bei älteren Häusern insbesondere Fachwerkhäusern

Fazit: das kleine Reihenhaus in der eigenen Stadt ohne sichtbare Schäden kann man i.d. Regel selbst einschätzen, bei komplexeren Gebäuden und sobald man Zweifel hat empfiehlt sich ein Gutachten.

Zur Info: Gutachten werden nach der HOAI abgerechnet.

Aus 15 Jahren Erfahrung weiß ich, daß private Bauherren vieles übersehen und vor allem Unterschätzen, was Gutachter sehr klar einschätzen können. Andererseits muß man manchmal auch einfach was wagen! Also auch Eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft!

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Vor-Ort-Energieberater werden in einer Liste beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle geführt.

w w w . bafa.de

Diese Energieerater mußten vor der Aufnahme in die Liste Ihre Qualifikation dort nachweisen.

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