Sich gegen solch starke Gefühle zu wehren, ist falsch. Auch wenn es nicht den leider nach wie vor geltenden konservativen Normen entspricht, sollte man in so einer Situation seinem (Bauch-) Gefühl folgen. Das Ziehen der Notbremse ist der (nicht funktionierende) Versuch, den Kopf bzw. die Vernunft entscheiden zu lassen. Die Alternativen wären eine offenes Drei- bzw. Viereckverhältnis (dürfte noch schwieriger sein) oder sich in die Heimlichkeit zu verziehen. Die Auflösung dieses "Dilemmas" ist nicht einfach. Ich kenne die Situation und versuche diese seit 2 Monaten für mich aufzulösen. Ich wünsche Euch viel Glück.
Für seine Gefühle, und auch die Frage, in wen man sich verliebt, kann man grundsätzlich nichts. Das passiert. Man muss dann ggf. nur entscheiden, wie man den Gefühlen umgeht.
In deiner Situation sind nun dein Alter, der Umstand, dass er Lehrer ist, und das es verbindliche gesetzlich Regelungen gibt, besonders zu berücksichtigen. Dies besonderen Umstände verhindern, dass solange du keine 18 Jahre bist und er dein Lehrer ist, aus Euch werden kann. Problematisch würde es insbesondere für ihn werden. Er würde den Beruf verlieren und sich gar noch strafrechtlich verantworten müssen.
Behalte also am besten deine Gefühle für dich und geniese sie maximal in deinen Gedanken. Konzentriere dich auf deinen Freund.
Wenn man mit Gefühl bei der Sache ist, fühlt sich m.E. der Sex mit jeder (neuen) Person anders an. Man könnte also jedes Mal von einem neuen "ersten" Mal sprechen. Aber natürlich bleibt das "erste Mal" als erstes Mal in Erinnerung. Ich schlage vor, einfach ausprobieren ;-)
Gerichtliche Verfahren verlaufen in der Regel über mehrere Instanzen. Von der 1. Instanz in die 2. kommst du, wenn du Berufung einlegst. Von der 2. in die 3. kommst du, wenn du Revision einlegst. Z.B., du reichst Klage zum Landgericht (= 1. Instanz) ein. Gegen die Entscheidung (= Urteil) des Landgerichtes kannst innerhalb eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht (= 2. Instanz) einlegen. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (= Berufungsurteil) kannst du dann ggf. Revision zum Bundesgerichtshof (= 3. Instanz) einlegen.
Besonderheiten gibt es z.B. im Strafrecht. Dort kann man grundsätzlich wählen, ob man gegen das Urteil der 1. Instanz Berufung oder Revision einlegt. Im Finanzgerichtlichen Verfahren gibt es dagegen grundsätzlich nur 2. Instanzen - das Finanzgericht und dann den Bundesfinanzhof. Daher gibt es hier auch nur die Revision.
Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Berufung und Revision ist übrigens auch noch der, dass die Berufungsinstanz wie die 1. Instanz eine sog. Tatsacheninstanz ist. D.h. in der Berufung findet einer erneute umfangreiche Beweisaufnahme statt. So werden Zeugen vernommen usw. Bei der Revisionsinstanz wird nur noch geprüft, ob die rechtlichen Regeln richtig angewendet wurden. Neue Beweismittel werden nicht erhoben.
So ich hoffe, der Unterschied ist klar geworden. Bin übrigen seit mehr als 10 Jahren praktizierender Jurist und spreche daher aus Erfahrung ;-)
Ja, das ist in der Tat keine leichte Frage und lässt sich nicht pauschal beantworten. Du bzw. Haselschnasel habt Euch dafür entschieden, den rationalen Weg zu gehen, d.h. den Kopf entscheiden zu lassen. Ich bin mittlerweile eher derjenige, der primär seinem Bauchgefühl folgt. D.h. ich höre mein Bauchgefühl, dieses gibt mir dann die Richtung vor. Auf dem Weg wird dann selbstverständlich auch der Kopf hinzugezogen. Im Endeffekt ist aber wichtig, dass Du mit der getroffenen Entscheidung gut leben kannst. Und so hört es sich dann bei dir auch an, wenn du sagst, du entscheidest dich für deine Beziehung und gegen die Affäre. Du musst also den gewählten Weg nur weiter gehen. Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Ich denke auch, dass man in einer Affäre alles tun darf, zu dem beide Seiten bereit sind. Somit ist alles von der reinen Bettgeschichte bis zur Zweitbeziehung möglich. Die Regeln sollten jedoch immer beide stets im Vorhinein festlegen und ggf. später gemeinsam anpassen. Auch die Frage, ob meine eine Affäre beginnt, sollte jeder für sich entscheiden dürfen.
Also ich finde die groben Vorverurteilungen, die die hier gegenüber der FS erfolgen oberflächlich und unangebracht. Zum einen kann niemand steuern, ob und wann er Gefühle für einen anderen Menschen entwickelt oder sich gar verliebt. Hieran ändert die Frage, ob man gebunden ist, nichts. Man kann sich dann zwar sicherlich darüber streiten, ob und was man aus diesen Gefühlen macht - sie ignoriert oder ihnen nachgibt. Dies sollte jedoch grundsätzlich jeder für sich entscheiden dürfen. Der eine entscheidet vorrangig mit dem Kopf. Ein anderer folgt seinem Bauchgefühl. Am Ende muss man mit der Entscheidung leben können. Auch leben wir heute - zum Glück - in einer modernen und aufgeschlossenen Welt. Da sollten alte, statische Moralvorstellungen und die Frage, was die anderen denken, keine so große Bedeutung zugerechnet bekommen. Natürlich kann man nicht völlig egoistisch vorgehen und muss auch Rücksicht auf andere Beteiligte und Unbeteiligte nehmen, insbesondere die eigenen, ggf. noch kleinen Kinder. Aber auch hier kann es nicht nur eine richtige Lösung geben. Denn was bringt es den Kindern, wenn sie unglückliche Eltern haben. Und Kinder spüren dies erfahrungsgemäß sehr schnell. Auch die Ehrlichkeit wird meines Erachtens in der Diskussion hier zu sehr missbraucht. Manchmal führt erst übertriebene Ehrlichkeit zur Katastrophe. Jeder sollte sich z.B. mal an seine Kindheit zurückerinnern. Dabei wird jeder feststellen können, dass es nicht immer förderlich war, alles seinen Eltern zu erzählen, sondern auch mal gezielt etwas wegzulassen oder gar eine Notlüge zu gebrauchen. Nicht anders ist es in dem Fall, dass man sich trotz funktionierender Beziehung/Ehe in einen anderen verliebt und dann gar eine, wie auch immer geartete, Beziehung eingeht. Wenn alle Beteiligten, ob nun mit Wissen oder gerade weil sie es nicht wissen, aber einen zufriedenen Partner haben, glücklich sind. Und gerade der Fall, dass beide an der Affäre beteiligten verheiratet sind, an diesem Umstand nichts ändern wollen und sich hierin einig sind, kann doch zu einer ausgeglichenen und für alle Beteiligten zufriedenen Gesamtsituation führen. Ich finde daher, du musst vorrangig auf dein Bauchgefühl hören. Du musst dich wohlfühlen. Und wenn du feststellst, dass sich auch alle anderen wohl fühlen, dann gibt es keinen Grund irgendetwas zu beichten oder zu verändern. Wenn dies nicht der Fall ist, solltest du ebenfalls deinem Bauchgefühl folgen. Dieses wird dir dann schon aufzeigen, was zu verändern ist.